Das ca. 1.209 m² große Grundstück verfügt über einen trapezförmigen Zuschnitt und bietet spannende Bebauungsmöglichkeiten. Grundsätzlich gilt der Bebauungsplan Tonndorf 24 vom 15.11.1988 mit den Festsetzungen WR, I, O, GRZ 0,2, GFZ 0,3 (Reines Wohngebiet, 1 Vollgeschoss erlaubt, offene Bauweise). Eine Baubindung besteht nicht. In der Nachbarschaft sind in jüngster Zeit verschiedene und ansprechende Neubauten entstanden. Eine Bebauung mit einem Einfamilien- / Zweifamilienhaus oder einem Doppelhaus ist denkbar. Auf dem Grundstück befindet sich ein Altbestand. Die Abrisskosten gehen zulasten des Verkäufers. Eine Bauvoranfrage ist vom Käufer selbst zu stellen, verbindliche Aussagen können derzeit nicht gemacht werden.