Dieses zirka 705m² große Grundstück ist eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks 1754. Im mittleren Bereich des zu vermessenden Grundstücks steht noch eine nicht mehr nutzbare Gartenlaube (Abriss). Die künftige Bauplanung, und Bebauung, obliegt den Wünschen des Erwerbers, sollte sich aber nach Auskunft des hiesigen Bauamtes an der Umgebung orientieren (bebaubar nach §34 Baugesetzbuch). Für weitere Informationen zum Grundstück, stehen wir Ihnen bei Interesse gerne zur Verfügung...