-Baugrundstück ist teilfreigelegt
-Hanglage nach Südwesten geneigt
-bebaubar nach § 35 BauGB Außenbereichssatzung der Gemeinde Bischofsgrün
-Gesamtfläche von 2.292 m² bestehend aus 4 zusammenhängenden Flurstücken
-letztes Stück Zuwegung ist ein geschotterter Anliegerweg
-Entwässerung über Kleinkläranlage
-diverse Baumöglichkeiten: EFH, Bungalow, DHH, ZFH oder MFH
-Kellerbereich der ehemaligen Gärtnerei zur vielfältigen Nutzung z.B. Oldtimerdepot, Maschinenlager, etc.
-Verkehr der B303 ist wenig beeinträchtigend, da die Straße ca. 300 m talwärts entfernt verläuft
-kein Durchgangsverkehr, da die Ortsstraße mit dem Ort Hedlerreuth endet
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