Es liegt ein Energiebedarfsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 23.10.2031.
Endenergiebedarf beträgt 210.30 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Das Baujahr des Objekts lt. Energieausweis ist 1962.
Die Energieeffizienzklasse ist G.
Die Gas-Zentralheizung ist aus dem Jahr 1998. Die Warmwasserbereitung erfolgt über elektrisch betriebene Durchlauferhitzer. Im Erdgeschoss gibt es eine Fußbodenheizung - im Obergeschoss Heizkörper.
Die Holzfenster mit Isolierverglasung sind mit Kunststoffjalousien ausgestattet, teilweise mit Fernbedienung.
Da die Wände teilweise mit Styropor-Tapeten "isoliert" waren und ein mehrlagiger Bodenbelag vorhanden war, hat der jetzige Eigentümer sowohl die Tapeten als auch die Bodenbeläge bereits entfernt.
Der guten Ordnung halber weisen wir auf einen Feuchtigkeitsschaden an der Außenwand in der Küche hin. Hierzu liegt bereits ein "Sanierungskonzept" eines namhaften Fachunternehmens vor. Des Weiteren liegt ein allgemeiner Renovierungsstau vor - die Ausstattung entspricht nicht mehr dem heutigen Standard.
Zu diesem Haus gehört noch eine (Reihen-)garage, welche sich in der unmittelbaren Nachbarschaft befindet.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage, welche seit dem 23.12.2020 gelten. Die Courtage wird laut dieser gesetzlichen Regelung regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in gleicher Höhe fällig. In diesem Fall sind das 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer. Diese ist bei Abschluss des notariellen Vertragsabschlusses verdient und fällig.
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