Dies ist nur eines unserer Objekte. Auf unserer eigenen Homepage unter www.neumann-immobilien.de haben Sie die Möglichkeit, Einsicht in alle unsere Angebote zu nehmen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Info zum Geldwäschegesetz (GWG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GWG. Nach diesem Gesetz ist jeder Immobilienmakler verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen, d. h., Ausweispapiere zu kopieren bzw. zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig.