Das Grundstück befindet sich im Innenbereich der Satzung für die Ortslage Zepelin. Eine Teilfläche von etwa 5.800 m² ist als Bauland ausgewiesen und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wohnprojekte nach den Regeln der Umgebungsbebauung gemäß §34 BauGB zu realisieren – und das ganz ohne Bindung an einen bestimmten Bauträger oder eine festgelegte Baufrist. So genießen Sie volle Flexibilität, um Ihre individuellen Baupläne nach Ihrem eigenen Zeitplan umzusetzen.
Auf dem Grundstück befindet sich zudem ein gut erhaltenes, traditionelles Mecklenburger Stallgebäude. Diese charmante Bausubstanz lässt sich vielseitig nutzen – ob als Atelier, Werkstatt oder zum Ausbau für individuellen Wohnraum. Der nicht bebaubare Teil des Grundstücks ist als Gartenland ausgewiesen und verfügt über eine großflächige Streuobstwiese, die zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten bietet: Ob zur Tierzucht, zum Anlegen eines Selbstversorgergartens oder einfach als privates Naturparadies – hier sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Der nicht bebaubare Teil des Grundstücks ist als Gartenland ausgewiesen und verfügt über eine großflächige Streuobstwiese, die zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten bietet: Ob zur Tierzucht, zum Anlegen eines Selbstversorgergartens oder einfach als privates Naturparadies – hier sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Noch nicht erschlossen – gestalten Sie Ihre Zukunft
Das Grundstück ist aktuell noch unerschlossen und bietet Ihnen somit die Möglichkeit, die Erschließung ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten und an Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Leben Sie Ihren Traum in Oettelin – Natur pur und individuelle Freiräume erwarten Sie!
Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit, ein Grundstück mit außergewöhnlichem Potenzial zu erwerben und sich den Traum eines Lebens in naturnaher Umgebung zu verwirklichen.