WAS SIE SONST NOCH WISSEN SOLLTEN
ERSCHLIESSUNG
Das Grundstück liegt an einer unbefestigten Anliegerstraße. Die Medien Strom, Gas, Telekom (Glasfaserleitung), Trink- und Abwasser sowie eine Straßenbeleuchtung sind vorhanden. Das Wochenendhaus hat einen Trink-, Abwasser- und Stromanschluss.
BAURECHT
Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich zugeordnet. Die Bebauungsmöglichkeiten richten sich nach § 34 BauGB. Ihr Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines ein- oder zweigeschossigen Ein- bzw. Zweifamilienhauses ist aufgrund der Umgebungsbebauung gegeben.
VERTRAG
Das Grundstück wird lastenfrei übergeben. Ein aktueller Grundbuchauszug kann zur Verfügung gestellt werden.
Die seitliche Zufahrt zum Grundstück verläuft über zwei Flurstücke, die sich in der Verwaltung der Gemeinde Grünheide (Mark) befinden. Die Nutzungsentschädigung beträgt jährlich 112,53 €.
Die Gebäude werden von persönlichen Dingen beräumt übergeben. Möbel verbleiben weitestgehend im Haus. Gartengeräte, Werkzeuge und nützliche Gartenutensilien, die sich im Nebengebäude befinden, werden mit verkauft.