Direkt am Ortseingang des beliebten staatlich anerkannten Erholungsorts Leinsweiler an der Weinstraße liegt dieses Hanggrundstück mit südlicher Ausrichtung.
Es handelt sich dabei um insgesamt drei Flurstücke mit einer Fläche von ca. 546 m², welche sich von der Weinstraße bis zur Talsenke der Ortschaft erstrecken. So ist auch ein direkter Zugang zum Mehrgenerationenplatz „Sonnenplätzel“ und einem nahen Spielplatz gegeben.
Die Flurstücke liegen im bebauten Ortsbereich, umgeben von 1-2 geschossiger Bebauung in offener Bauweise. Wasser und Abwasser sind in der Straße vorhanden, Strom befindet sich in der Nähe. Ein sich auf dem Grundstück befindlicher Freimast (0,4 kV) müsste je nach zukünftiger Nutzung des Grundstücks eventuell umgesetzt werden. Ein Kostenvoranschlag für die Versetzung an die östliche Grundstücksgrenze seitens des Netzbetreibers liegt bereits vor.
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt lediglich für einen Teil des südlich gelegenen Gartens vor und betitelt diesen als private Grünfläche. Die straßenseitigen Teile des Grundstücks liegen nicht im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans, eine Bebauung ist nach § 34 BauGB, unbeplanter Innenbereich, möglich. Wir empfehlen in Hinblick auf eine mögliche Bebauung eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt.