Unweit des Zentrums von Neckargerach befindet sich dieses Angebot in zweiter Reihe einer ruhigen Sackgasse.
Das Angebot besteht aus zwei Flurstücken: Das Grundstück mit 616 m² und die eigene Zufahrt mit 72 m².
Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, erfolgt die Bebauung nach §34 Baugesetzbuch.
Dies bedeutet, dass sich das Bauwerk nach Art und Umfang in die bestehende Bebauung (Nachbarbebauung) einfügen muss.
Nach Vorliegen der Baugenehmigung kann das Grundstück kurzfristig bebaut werden.