Hinweise zur EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und zum Widerrufsrecht:
Laut der neuen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (Fernabsatzrecht) sind wir ab sofort verpflichtet, von allen Interessenten bei einer Anfrage - also z.B. per Internet, E-Mail, Telefon oder Brief - die Identität zu prüfen (§ 2 Abs.10 GwG). Wir benötigen, falls noch nicht geschehen, den vollständigen Namen mit Adresse und Telefonnummer und eine Kopie des Personalausweises. Ohne diese Angaben können wir keine Adressen zu Objekten bekannt geben. Dazu sind alle Immobilienmakler verpflichtet.
Der Gesetzgeber räumt außerdem bei allen Dienstleistungen, die per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden, ein Widerrufsrecht ein. Eine Widerrufsbelehrung wird Ihnen bei einer Anfrage automatisch zugeschickt. Erst wenn Sie diese bestätigt haben, können wir detailliertere Informationen zum Objekt versenden.