Die Immobilie ist seit dem 01.04.2025 vermietet. Bei der Miete handelt es sich um eine Inklusivmiete, d.h. alle Betriebskosten sind im Mietpreis enthalten.
Eine Abrechnung der Betriebskosten mit den Mietern, durch den Eigentümer, erfolgt demnach nicht.
Die Mieter haben zum Schutz der Privatsphäre darum gebeten, auf Innenaufnahmen zu verzichten.
Die Wohnfläche wurde dem Grundriss in der Teilungserklärung entnommen.