Widerrufsrecht bei Finanzierungs- und Maklerverträgen

Wann Sie einen Makler- oder einen Finanzierungsvertrag auflösen können

Der Kauf einer eigenen Immobilie ist ein großer Schritt. Manchmal ist es nötig, wieder kehrtzumachen. In welchen Fällen Sie einen Makler- und Finanzierungsvertrag auflösen können.

Das Haus sah großartig aus. Aus dem Bauch heraus haben Sie es beim Immobilienmakler reserviert. Doch später ist die Finanzierung geplatzt. Müssen Sie den Makler dennoch bezahlen? So sehen die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht aus.

Das Widerrufsrecht beim Maklervertrag

Sie können einen Maklervertrag nicht ohne Weiteres auflösen. Das ist nur dann möglich, wenn der Vertrag unter das sogenannte "Fernabsatzgesetz" (Haustürgeschäfte) fällt.  Häufig trifft das auf Maklerverträgen zu, da diese zum Beispiel auch per Internet, per Telefon, per E-Mail, per Brief oder zu Hause abgeschlossen werden können. In diesem Fall können Sie innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen. Verträge, die in den Räumlichkeiten des Maklers geschlossen wurden, haben dagagen kein Widerrufsrecht. 

Beachten Sie: Ihre Anfrage an einen Immobilienmakler ist bereits eine Vertragserklärung. Denn nach Ihrer Anfrage informiert und berät Sie der Makler zum jeweiligen Objekt. Er erbringt also eine Dienstleistung.

Was passiert, wenn der Makler innerhalb der 14 Tage bereits für Sie aktiv geworden ist? Der Makler kann eine Provision berechnen, wenn er Sie vorher über das Widerrufsrecht aufgeklärt hat. Und Sie müssen zugestimmt haben, dass er sofort für Sie tätig wird.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Sie willigen ein, dass der Makler seine Leistungen sofort erbringen soll. Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen Sie die bisher angefallenen Maklerkosten zahlen. Hat Ihnen der Makler innerhalb der 14 Tage erfolgreich eine Immobilie vermittelt, erlischt Ihr Widerrufsrecht.
  2. Sie willigen nicht ein, dass der Makler seine Leistungen sofort erbringen soll. Dann müssen Sie damit rechnen, dass der Makler erst nach 14 Tagen für Sie tätig wird, um keine Einkommensverluste zu riskieren.
     

Lassen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung. Wir leiten Ihre Kontaktanfrage auch dann an unsere Makler weiter, wenn Sie erst einmal nicht einwilligen. So weiß der Makler schon einmal, dass Sie interessiert sind. Sie erhalten hierzu eine Bestätigung.

Zusätzlich senden wir Ihnen einen Link auf unser Portal. Dort informieren wir Sie noch einmal über das Objekt und Ihr Widerrufsrecht. Sie können auch nachträglich einwilligen. Wenn Sie einwilligen, erhalten Sie und der Makler eine Nachricht. Der raschen Bearbeitung Ihrer Anfrage steht dann nichts mehr im Weg.

Das könnte Sie auch interessieren:

Das Widerrufsrecht beim Finanzierungsvertrag

Auch Ihren Finanzierungsvertrag können Sie nur dann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss grundsätzlich rückgängig machen, wenn das "Fernabsatzgesetz" zutrifft. Eine Ausnahme: Sie nehmen den Kredit nicht als Privatperson auf, sondern für gewerbliche Zwecke. Dann haben Sie unter Umständen gar kein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Sie schließen den Finanzierungsvertrag, indem Sie und Ihr Berater ihn unterschreiben. In Ihren Darlehensunterlagen finden Sie noch einmal ausführliche Hinweise zum Widerrufsrecht.

Ein Widerruf muss immer schriftlich erfolgen. Sie müssen natürlich nicht begründen, warum Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchten.

Mehr Infos und Konditionen finden Sie bei Ihrer Sparkasse.

Das könnte Sie auch interessieren:

Energetische Sanierung

Die Energiekosten steigen. Eine energetische Sanierung senkt die Heizkosten. Und wer sich dafür entscheidet, kann auch noch Förderungen beantragen.

Steuern sparen

Rund um das eigene Haus fallen ganz unterschiedliche Kosten an. Einige Kosten können Sie steuerlich geltend machen.

Mieten oder kaufen?

Ob der Kauf einer Immobilie auch etwas für Sie ist, können Sie nur selbst entscheiden. Wir stellen die wichtigsten Entscheidungskriterien vor.