
Klimafreundlicher Neubau 2026
So sichern Sie sich die Förderung für klimafreundliche Gebäude
Ein Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, ist ein großer Schritt: Sie müssen Budget und Finanzierung klären und viele Entscheidungen zu Bauweise, Technik und Ausstattung treffen. Zugleich gelten gesetzliche Vorgaben. Wer heute baut, achtet deshalb neben dem Grundriss auch auf erneuerbare Energien und den CO₂-Ausstoß. Gehen Sie mit einer Immobilie hier über das geforderte Minimum hinaus, kann Ihnen das besonders günstige Finanzierungskonditionen sichern.
Der klimafreundliche Neubau wird wieder verstärkt gefördert, mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit (mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude).
Die KfW hat im Dezember 2025 die Förderstufe „Effizienzhaus 55 (EH55)" im Programm „Klimafreundlicher Neubau“ eingeführt. Die Förderung gilt nur, solange Mittel verfügbar sind.
Damit Sie eine Förderung erhalten, müssen Sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Gebäude oder Eigentumswohnungen müssen energieeffizient geplant sein, erneuerbare Energien nutzen und je nach Förderstufe zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Sie müssen den KfW-Antrag stellen, bevor Sie mit dem Bau oder Kauf beginnen. Eine Energieberaterin oder ein Energieberater bestätigt dabei, dass Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt.
Was bedeutet „klimafreundlicher Neubau“?
Ein klimafreundlicher Neubau ist ein Gebäude, das besonders wenig Energie verbraucht, erneuerbare Energien nutzt und über seine gesamte Lebensdauer möglichst wenig CO₂ verursacht. Sie planen ein solches Wohngebäude also von Anfang an energieeffizient, wählen eine passende Heiztechnik und achten auf Bauweise sowie Materialien. Viele dieser Punkte sind heute ohnehin Standard, beim klimafreundlichen Neubau stimmen Sie aber alles konsequent aufeinander ab. Hier zählen nicht nur einzelne Werte, sondern das Zusammenspiel aus Energieeffizienz, Technik und Bauweise.
Wohngebäude: Welche Vorgaben heute schon für jeden Neubau gelten
Ein energieeffizientes Gebäude oder eine neu gebaute, energieeffiziente Eigentumswohnung ist heute keine Kür mehr, sondern Pflicht. Denn praktisch jedes neue Wohngebäude muss deutlich strengere Anforderungen erfüllen als noch vor wenigen Jahren. Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Der zulässige Energiebedarf ist klar begrenzt. Ein Neubau darf im Vergleich zu einem Referenzgebäude nur noch 55 Prozent des Jahres-Primärenergiebedarfs (also der Energiemenge, die ein Gebäude pro Jahr benötigt) verbrauchen.
Neue Heizsysteme müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, zum Beispiel über Wärmepumpe, Fernwärme oder vergleichbare Lösungen.
Die Gebäudehülle muss effizient sein: Dämmung, Fenster und Luftdichtheit sind so ausgelegt, dass möglichst wenig Energie verloren geht.
Die Regeln für neue Heizungen könnten sich ab Sommer 2026 deutlich ändern. Die Bundesregierung plant, das bisherige Gebäudeenergiegesetz (auch „Heizungsgesetz“ genannt) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu ersetzen. Stand März 2026 sind folgende Eckpunkte geplant:
- Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen.
- Statt fester Vorgaben soll es mehr Technologiefreiheit geben, auch Gas- und Ölheizungen bleiben möglich.
- Langfristig ist jedoch eine schrittweise Quote für klimafreundliche Brennstoffe geplant (etwa Grüngas oder Bioöl).
Wichtig: Bis ein neues Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, gelten weiterhin die aktuellen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Die Förderlogik für klimafreundliche Gebäude läuft unabhängig davon weiter.
Wodurch unterscheidet sich der klimafreundliche Neubau vom Standard?
Ein klimafreundlicher Neubau geht über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Er erfüllt zusätzliche Kriterien, die Sie nachweisen müssen, wenn Sie eine Förderung erhalten möchten.
Welche Voraussetzungen muss Ihr klimafreundliches Wohngebäude genau erfüllen?
Damit Sie eine KfW-Förderung für einen klimafreundlichen Neubau erhalten, müssen Sie mehrere Anforderungen gleichzeitig erfüllen, innerhalb eines stimmigen Gesamtkonzepts – egal, ob Sie selbst bauen oder eine neu gebaute Eigentumswohnung erwerben. Zwei zentrale Begriffe sind dabei entscheidend: Effizienzhaus und Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG). Je nach Förderstufe müssen Sie beide Anforderungen erfüllen.
Energieeffizienz, Heizung und Bauweise müssen zusammenpassen
Ihr Neubau muss einen definierten Effizienzstandard erreichen. In der Praxis kommen dafür aktuell vor allem zwei Stufen infrage: das Effizienzhaus 40 (EH40) mit sehr niedrigen Energieverbräuchen und das Effizienzhaus 55 (EH55) als Einstieg in die Förderung. Beide Standards geben vor, wie viel Energie Ihr Gebäude verbrauchen darf und wie gut Dämmung, Fenster und Technik aufeinander abgestimmt sein müssen.
Wichtig: Fossile Heizsysteme dürfen im geförderten Neubau nicht eingesetzt werden. Ihre Energieversorgung muss dauerhaft auf erneuerbaren Energien basieren, etwa über eine Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Häufig kombinieren Bauherren und Bauherrinnen diese Systeme mit einer Photovoltaikanlage, um den Energiebedarf weiter zu senken.
Darüber hinaus betrachtet die Förderung nicht nur den laufenden Energieverbrauch, sondern den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Entscheidend ist also auch, welche Materialien Sie einsetzen, wie ressourcenschonend Sie bauen und wie hoch der CO₂-Ausstoß insgesamt ausfällt. In diesem Zusammenhang spielt das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eine wichtige Rolle.
Tipp: Weitere Hintergründe zum Effizienzhaus-System finden Sie in unserem Ratgeber zum KfW-40-Standard.
Ohne Effizienznachweise keine Förderung
Für eine Förderung müssen Sie Ihr Bauvorhaben von Beginn an begleiten lassen und die Einhaltung der Kriterien nachweisen. Ohne diese Nachweise wird Ihr Neubau nicht gefördert. In der Praxis läuft das in drei Schritten ab:
- Energieberaterinnen oder Energieberater prüfen Ihr Vorhaben und planen den Effizienzstandard.
- Vor dem Bau erhalten Sie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
- Nach Fertigstellung folgt die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bewertet, wie nachhaltig ein Neubau insgesamt geplant und gebaut ist. Es geht dabei nicht nur um Energieeffizienz, sondern auch um Recyclingfähigkeit, Schadstoffe, CO₂-Bilanz, Flächeneffizienz und Umweltqualität. Es gibt zwei Stufen:
- Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) erfüllt grundlegende Anforderungen an nachhaltiges Bauen. Dazu gehört, dass Ihr Gebäude einen begrenzten CO₂-Ausstoß über den gesamten Lebenszyklus einhält, schadstoffarme Materialien verwendet und ein schlüssiges Energiekonzept ohne fossile Heizsysteme umsetzt.
- Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) stellt höhere Anforderungen, etwa bei Umweltwirkung und Materialeinsatz. Es erfordert unter anderem eine noch niedrigere CO₂-Bilanz über Bau, Nutzung und Rückbau und Sie müssen verstärkt auf recyclingfähige oder nachwachsende Baustoffe setzen.
Hinweis: Das QNG-Siegel wird von unabhängigen Zertifizierungsstellen vergeben. Sie müssen die Anforderungen also bereits in der Planung nachweisen und prüfen lassen.
Welche Förderungen gibt es für klimafreundliche Immobilien?
Für den Bau einer klimafreundlichen Immobilie können Sie auf verschiedene Förderangebote der KfW zurückgreifen. Im Mittelpunkt steht dabei das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Es bildet die Grundlage für die Neubauförderung und richtet sich sowohl an private Bauherren als auch an Investorinnen und Investoren. Die Förderung erfolgt nicht als Zuschuss, sondern über zinsgünstige Kredite. Der Vorteil zeigt sich deshalb vor allem in Ihrer Finanzierung: Sie sichern sich deutlich bessere Konditionen und reduzieren Ihre langfristige Belastung. Neben dem KFN gibt es ergänzende Programme, etwa für Wohnraum im Niedrigpreissegment oder für Familien.
Wie das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) aufgeteilt ist
Wenn Sie selbst in das Gebäude einziehen, nutzen Sie den Kredit 297.
Vermieten Sie die Immobilie, kommt Kredit 298 zum Einsatz.
Für Nichtwohngebäude, etwa Büro- oder Gewerbeimmobilien, gibt es mit dem Kredit 299 ein eigenes Förderangebot.
Gefördert werden Neubauten sowie entsprechende neu gebaute Eigentumswohnungen im Erstbezug mit besonders ambitionierten Standards wie Effizienzhaus 40 und seit Ende 2025 auch wieder Gebäude im Effizienzhaus-55-Standard. Die EH55-Förderung gilt allerdings nur, solange Fördermittel verfügbar sind.
Wie hoch fällt die KFN-Förderung aus?
Die Höhe des Kredits hängt davon ab, wie konsequent Sie Ihren Neubau auf Nachhaltigkeit trimmen:
- Wenn Ihr Wohngebäude oder Ihre Eigentumswohnung im Erstbezug das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erfüllt, können Sie bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit finanzieren.
- Ohne dieses Siegel liegt die Obergrenze bei 100.000 Euro.
- Für Nichtwohngebäude gelten eigene Fördergrenzen. Hier richtet sich die Kredithöhe nach dem Projekt und kann je nach Vorhaben bei bis zu 10 Millionen Euro liegen.
Kombinationen mit anderen Förderprogrammen sind möglich, solange alle Förderbedingungen eingehalten werden.
Hinweis: Weitere Programme wie die Förderung im Niedrigpreissegment (KfW 296) oder die Familienförderung (KfW 300) haben eigene Fördergrenzen und Konditionen.
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KfW 296)
Neben dem klassischen KFN-Programm gibt es ein weiteres Förderangebot: den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ (Kredit 296). Dieses Programm richtet sich vor allem an Bauvorhaben, die bewusst kostengünstig geplant sind und kompakte Wohnflächen nutzen. Im Unterschied zum KFN-Programm steht hier weniger der höchste technische Standard im Vordergrund, sondern die Kombination aus guter Energieeffizienz und bezahlbarem Wohnraum. Typisch ist der Effizienzhaus-55-Standard, ergänzt um Vorgaben zu Baukosten und Flächeneffizienz.
Zusätzliche Förderung: Wohneigentum für Familien (KfW 300)
Wenn Sie selbst bauen (oder eine neu gebaute Eigentumswohnung kaufen) und Kinder haben, kommt eine weitere Förderung infrage: die „Wohneigentumsförderung für Familien“ (Kredit 300). Sie ergänzt die KFN-Förderung und kann Ihre Finanzierung deutlich entlasten. Die Kredithöhe hängt von Ihrem Einkommen, der Kinderzahl und dem Energiestandard Ihres Gebäudes ab. Entscheidend ist, dass Sie die Immobilie selbst nutzen und die energetischen Anforderungen erfüllen. Für Familien entsteht so ein zusätzlicher Spielraum, um ein energieeffizientes Eigenheim umzusetzen.
Tipp: Rund um die eigenen vier Wände existieren mit Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage & Co. noch weitere staatliche Förderlinien. Informieren Sie sich rechtzeitig über alle Optionen.
Suchen Sie die passende Förderung für Ihr Vorhaben?
Antragstellung: So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Der wichtigste Punkt vorweg: Sie müssen Ihren Antrag stellen, bevor Sie mit dem Bau beginnen oder den Kaufvertrag für eine neu gebaute Immobilie oder Eigentumswohnung im Erstbezug unterschreiben. Sobald Sie einen Bau- oder Kaufvertrag unterschreiben oder mit der Umsetzung starten, ist eine Förderung in der Regel ausgeschlossen.
Finanzierung planen und Förderung einbauen
Am Anfang steht Ihre Finanzierungsplanung. Sie klären, wie viel Eigenkapital Sie einbringen und wie hoch Ihr Finanzierungsbedarf ist. In diesem Schritt entscheiden Sie auch, ob und wie Sie die KfW-Förderung in Ihre Finanzierung integrieren. Dies gilt sowohl für den Bau eines Eigenheims als auch für den Kauf einer neu gebauten Eigentumswohnung im Erstbezug.
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Sparkassen-Beraterin oder Ihrem Berater. So stellen Sie sicher, dass Förderkredit und klassische Baufinanzierung sinnvoll zusammenspielen.
Energieberatung einbinden und Neubau planen
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie Ihr Bauvorhaben technisch sauber planen. Dafür benötigen Sie eine Energieberaterin oder einen Energieberater, die oder der in der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist. Gemeinsam legen Sie fest:
- welchen Effizienzstandard Ihr Gebäude oder Ihre Eigentumswohnung erreichen soll
- wie Sie Energieversorgung und Bauweise umsetzen
- ob Sie ein Qualitätssiegel (QNG) anstreben
„Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erstellen lassen
Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater erstellt die sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA). Darin wird bestätigt, dass Ihr Neubau oder Ihre Eigentumswohnung die Anforderungen der Förderung erfüllt. Dieses Dokument ist die Grundlage für den Förderantrag. Ohne BzA können Sie keinen KfW-Kredit beantragen.
Antrag über die Finanzierung stellen
Den Förderantrag stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Bank oder Sparkasse. Dort wird der Kredit beantragt und in Ihre Gesamtfinanzierung eingebunden. Erst wenn der Antrag gestellt und bestätigt ist, dürfen Sie mit dem Bau beginnen oder die Eigentumswohnung erwerben.
Bau umsetzen und Anforderungen einhalten
Während der Bauphase müssen Sie darauf achten, dass Ihr Neubau genau so umgesetzt wird, wie er geplant und im Antrag beschrieben wurde. Änderungen können dazu führen, dass die Förderung entfällt. Stimmen Sie Anpassungen deshalb immer mit Ihrer Energieberatung ab.
„Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) einreichen
Nach Fertigstellung bestätigt Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater, dass alle Anforderungen eingehalten wurden. Diese Bestätigung nach Durchführung (BnD) reichen Sie ein, damit die Förderung endgültig gewährt wird.
Lohnt sich der klimafreundliche Neubau?
Ein klimafreundlicher Neubau lohnt sich, wenn Sie Planung, Finanzierung und Umsetzung von Beginn an aufeinander abstimmen. Die größten Stolpersteine liegen im Ablauf: Wer ohne Energieberatung startet, den Antrag erst nach Baubeginn stellt oder in der Bauphase vom Konzept abweicht, verliert schnell den Anspruch auf eine Förderung. Wenn Sie hingegen von vornherein strukturiert vorgehen, schaffen Sie sich gleich mehrere Vorteile: Sie sichern sich bessere Finanzierungskonditionen und bauen ein rundum zukunftsfähiges Gebäude.
Passen Ihre Wohnwünsche zu Ihrem Budget?
Wichtige Fragen zum klimafreundlichen Neubau
In vielen Fällen können Sie die KfW-Förderung mit weiteren Programmen kombinieren, etwa mit Förderangeboten der Bundesländer oder Kommunen. Dabei müssen Sie darauf achten, dass sich die Programme nicht gegenseitig ausschließen und alle Förderbedingungen eingehalten werden. Gerade bei größeren Bauvorhaben kann eine Kombination (auch bei Eigentumswohnungen) sinnvoll sein, um die Finanzierung weiter zu verbessern. Ihre Sparkasse hilft Ihnen gern dabei, passende Programme sinnvoll zu verbinden.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, liegt das meist an nicht erfüllten Voraussetzungen oder fehlenden Unterlagen. In vielen Fällen können Sie fehlende Nachweise nachreichen oder Ihr Baukonzept anpassen und den Antrag erneut stellen. Wichtig ist, dass Sie die Gründe für die Ablehnung genau prüfen. Eine enge Abstimmung mit Ihrer Energieberaterin oder Ihrem Energieberater sowie Ihrer Sparkassenberatung hilft Ihnen, Fehler zu korrigieren und die Förderung doch noch zu sichern.



