zum Inhalt springen
Merkzettel
Cockpit Immobilie
Mann öffnet einen Brief in der Küche
Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Ablauf

Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen 

Alle Inhalte im Überblick

Was ist ein WBS?

Die regionalen Mieten für Wohnraum liegen weit über Ihrem Budget? In dieser Lage kann der Wohnberechtigungsschein weiterhelfen – auch wenn viele Haushalte das nicht wissen. Wer wenig verdient, sollte den Anspruch unbedingt prüfen. Denn der WBS berechtigt nicht nur Menschen mit Grundsicherungsgeld oder Mindestlohn zu einer geförderten Wohnung, sondern auch Familien, Alleinerziehende und Berufstätige mit mittlerem Einkommen.

  • Ein WBS ist der amtliche Nachweis, dass Sie eine geförderte Wohnung zu reduzierter Miete (Sozialwohnung) mieten dürfen. Er garantiert Ihnen keine konkrete Wohnung, sondern nur das Recht, sich auf bezahlbare WBS-gebundene Wohnungen zu bewerben.

  • Die Einkommensgrenze richtet sich nach Haushaltsgröße und Bundesland und liegt für viele Familien höher, als sie annehmen. Rechnen Sie Ihr maßgebliches Einkommen nach (nicht nur Ihr Nettogehalt zählt).

  • Sie beantragen den WBS beim Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, reichen Einkommensnachweise ein und erhalten ihn nach der Prüfung mit einer Gültigkeit für 12 Monate.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein, und welchen Vorteil bringt er Ihnen?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) – teils auch Wohnungsberechtigungsschein oder nur Berechtigungsschein genannt – ist ein amtlicher Nachweis, dass Sie Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben. Er belegt gegenüber Vermieterinnen und Vermietern, dass Ihr Haushaltseinkommen unter der gesetzlich festgelegten Grenze liegt. Mit dem WBS bewerben Sie sich auf Sozialwohnungen, deren Miete durch eine Mietpreisbindung gedeckelt ist und in der Regel deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ausgestellt wird er vom Wohnungsamt oder Bürgeramt Ihrer Stadt oder Gemeinde auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen zur sozialen Wohnraumförderung.

Wichtig: Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Wohnung gibt Ihnen der WBS nicht. Er öffnet Ihnen nur die Tür zur Bewerbung, die Zusage erteilt am Ende die Vermieterin oder der Vermieter. Als allgemeiner Wohnberechtigungsschein berechtigt er Sie zur Anmietung jeder freistehenden, öffentlich geförderten Wohnung, die zu Ihrer Haushaltsgröße passt. Als sogenannter gezielter Wohnberechtigungsschein gilt er nur für eine bestimmte geförderte Wohnung.

Vorteile mit WBS im Überblick

  • Zugang zu geförderten Wohnungen mit gesetzlicher Mietpreisbindung

  • Reduzierte Miete gegenüber dem freien Wohnungsmarkt

  • Bewerbung bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften mit reservierten Kontingenten

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Einen WBS bekommen Sie, sobald Ihr maßgebliches Haushaltseinkommen unterhalb der Einkommensgrenze liegt, die Ihr Bundesland für Ihre Haushaltsgröße festlegt. Das betrifft vor allem Beziehende von Grundsicherungsgeld oder von Hilfe zum Lebensunterhalt, Alleinerziehende, Familien, Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende, Studierende sowie Berufstätige mit geringem Einkommen.

Kurz gesagt: Die zentralen WBS-Voraussetzungen sind ein Wohnsitz oder geplanter Wohnsitz in der antragstellenden Gemeinde und ein maßgebliches Einkommen unterhalb der dort geltenden Grenze.

Für einzelne Zielgruppen mit besonderem Wohnbedarf, etwa Menschen mit Behinderung oder ältere Haushalte (bei Pflegebedürftigkeit), stellen manche Ämter einen WBS mit Zweckbindung für barrierefreien oder altersgerechten Wohnraum aus. So steht Ihnen genau der geförderte Wohnraum zur Verfügung, der zu Ihrer Lebenssituation passt.

Ausschluss
Diese Gründe schließen Sie vom WBS aus

Sie bekommen keinen WBS, wenn Ihr maßgebliches Einkommen die Grenze für Ihre Haushaltsgröße übersteigt (auch nach Abzug all er Freibeträge). Ebenso ausgeschlossen sind Sie, wenn Sie bereits eine geförderte Wohnung bewohnen, die zu Ihrer Haushaltsgröße passt, und keinen neuen Wohnbedarf nachweisen können. Ohne gültigen Aufenthaltstitel beziehungsweise den entsprechenden Nachweis lehnt das Amt Ihren Antrag ebenfalls ab.

Bundesländer-Vergleich: Grenzen beim geringen Einkommen

Die Höhe Ihres zulässigen Einkommens hängt von zwei Faktoren ab:

  • der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt
  • dem Bundesland, in dem Sie den WBS beantragen

Entscheidend ist dabei nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das sogenannte maßgebliche Einkommen. Das liegt nach gesetzlichen Abzügen spürbar niedriger als der Betrag auf Ihrem Gehaltszettel.

Hinweis: Es gibt keine einheitliche WBS-Einkommensgrenze für ganz Deutschland. Zudem arbeiten viele Länder mit verschiedenen Einkommensstufen und passen die jeweiligen Einkommensgrenzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und unabhängig voneinander an.

So berechnet das Amt Ihr maßgebliches Einkommen

  1. Das Amt zählt zunächst das Bruttojahreseinkommen aller Personen im Haushalt zusammen (Lohn, Rente, Unterhalt, Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Krankengeld sowie Einkünfte aus Vermietung).

  2. Kindergeld und Wohngeld sowie Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung zählen nicht zum anrechenbaren Einkommen.

  3. Vom verbleibenden Betrag zieht das Amt eine Werbungskosten- und Steuerpauschale sowie Sozialversicherungsbeiträge ab (in Summe bis zu rund 30 Prozent).

  4. Anschließend berücksichtigt das Amt individuelle Freibeträge, etwa für Kinder, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit.

  5. Das Ergebnis ist Ihr maßgebliches Jahreseinkommen. Liegt es unter der Grenze für Ihre Haushaltsgröße, haben Sie Anspruch auf einen WBS.

Beispiel: Ein Kölner Ehepaar mit einem Kind verdient zusammen 42.000 Euro brutto im Jahr. Nach Abzug von rund 30 Prozent für Steuern und Sozialversicherung verbleiben etwa 29.400 Euro. Zieht das Amt zusätzlich den Freibetrag für das Kind ab, sinkt das maßgebliche Einkommen weiter. In Nordrhein-Westfalen liegt die Grenze für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Kind bei 35.740 Euro. Die Familie bleibt damit klar darunter und hat Anspruch auf einen WBS, obwohl das Bruttoeinkommen auf den ersten Blick zu hoch wirkt.

Wie stark die Einkommensgrenzen zwischen den Bundesländern variieren

Da Wohnraumförderung Ländersache ist, legt jedes Bundesland eigene Werte für das Einkommen beim WBS fest. Die folgende Tabelle zeigt die Basisgrenzen für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte in vier Bundesländern als Orientierung:

Mit jeder weiteren Person im Haushalt steigt die Grenze weiter, und für Kinder kommt in mehreren Bundesländern zusätzlich ein eigener Betrag obendrauf:

  • Nordrhein-Westfalen

    Bei einem 2-Personen-Haushalt +6.530 Euro je weitere Person, zusätzlich +855 Euro je Kind

    Rechenbeispiel: Für einen 3-Personen-Haushalt mit einem Kind liegt die Grenze bei 35.740 Euro (siehe Rechenbeispiel), für einen 4-Personen-Haushalt mit zwei Kindern bei 43.130 Euro.

  • Sachsen

    Bei einem 2-Personen-Haushalt +7.011 Euro je weitere Person, zusätzlich +855 Euro je Kind

  • Niedersachsen

    Bei einem 2-Personen-Haushalt +3.750 Euro je weitere Person oder je Kind

  • Berlin (Stufe WBS 140)

    bei einem 2-Personen-Haushalt +5.740 Euro je weitere Person, zusätzlich +700 je Kind

Wie groß die Spannbreite zwischen den Bundesländern sein kann, zeigt ein Extrembeispiel: In Baden-Württemberg dürfen Ein- und Zwei-Personen-Haushalte in bestimmten Fördermodellen bis zu 60.350 Euro brutto verdienen (mehr als das Doppelte der Berliner Basisgrenze) und trotzdem einen WBS erhalten.

Wichtig: Diese exemplarischen Werte ersetzen keine verbindliche Auskunft. Weil nicht nur jedes Bundesland, sondern teils sogar jede Kommune eigene Einkommensgrenzen, Fördergruppen und Freibeträge festlegt, sollten Sie die aktuell gültigen Werte immer direkt bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt anfragen.

Fördergruppen
Auch bei leichter Überschreitung lohnt sich der Antrag

Liegen Ihre Einkünfte knapp über der Grenze, heißt das nicht automatisch, dass Sie leer ausgehen. Mehrere Städte staffeln den WBS in Fördergruppen mit jeweils höheren Einkommensgrenzen.

  • In Köln etwa erhalten Sie bei einer Überschreitung von bis zu 40 Prozent eine Berechtigung für die Fördergruppe B, bei einer Überschreitung von 40,01 Prozent bis 60 Prozent eine Berechtigung für den zweiten Förderweg.
  • Berlin arbeitet mit den Stufen WBS 100, 140, 160, 180 und 220. Die Zahl gibt an, bis zu wie viel Prozent der Basisgrenze Ihr Einkommen reichen darf.

Stellen Sie den Antrag deshalb auch dann, wenn Sie knapp über der Grenze liegen: Das Amt prüft automatisch, für welche Fördergruppe Sie infrage kommen.

So beantragen Sie den WBS: Schritt für Schritt

Sie stellen den Antrag beim Wohnungsamt oder Bürgeramt der Stadt oder Gemeinde, in der Sie aktuell wohnen oder künftig wohnen möchten. Die Bearbeitung dauert je nach Amt einige Tage bis mehrere Wochen. Die Beantragung ist nicht überall kostenfrei.

Der WBS gilt ab Ausstellung 12 Monate und in der Regel im gesamten Bundesland, nicht nur in der Stadt, in der Sie ihn beantragt haben. Ziehen Sie in ein anderes Bundesland, benötigen Sie dort einen neuen WBS. Der Mietvertrag für eine WBS-Wohnung läuft in der Regel unbefristet, nur in Ausnahmefällen vereinbaren Vermieterinnen und Vermieter einen befristeten Mietvertrag.

Sie brauchen Unterstützung bei Kaution oder Umzugskosten?

Ihre Sparkasse berät Sie individuell – zu Kautionsdarlehen, Mietbürgschaft und weiteren Finanzierungsmöglichkeiten.
Zu meiner Sparkasse
Sie werden zu Ihrer Sparkasse weitergeleitet bzw. können sich ihr zuordnen lassen.

Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag

Elektronischer Ausweis in einem Lesegerät.
Unsere Empfehlung
Pflichtunterlagen
  • Ausgefüllter Antrag und Einkommenserklärung, unterschrieben von allen volljährigen Personen im Haushalt

  • Aktuelle Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid oder Leistungsbescheid vom Jobcenter beziehungsweise Sozialamt 

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses aller Antragstellerinnen und Antragsteller

  • Aktuelle Meldebescheinigung

  • Nachweis über den Familienstand, etwa Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

    Eine hochschwangere junge Frau in Business-Kleidung sitzt entspannt gestikulierend mit Ear-In-Kopfhörern vor einem Laptop und hält einen Videocall.
    Unsere Empfehlung
    Je nach Situation zusätzlich
    • Geburtsurkunden der Kinder (Kopie)

    • Bei Schwangerschaft: Mutterpass mit Nachweis der 14. Schwangerschaftswoche

    • Bei Schwerbehinderung oder Pflegebedarf: Schwerbehindertenausweis oder Pflegebescheid

    • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Nachweis über das Aufenthaltsrecht

      Diese Schritte führen Sie zum fertigen WBS

      1. Formular besorgen
      2. Laden Sie den Antrag von der Website Ihres Wohnungsamts herunter oder holen Sie ihn vor Ort ab. Viele Städte bieten die Online-Beantragung an.

      3. Unterlagen zusammenstellen
      4. Sammeln Sie Einkommensnachweise, Ausweiskopien und weitere Belege für alle Haushaltsmitglieder.

      5. Antrag einreichen
      6. Geben Sie den ausgefüllten Antrag mitsamt Unterlagen online, per Post oder persönlich beim Amt ab.

      7. Prüfung abwarten
      8. Das Amt berechnet Ihr maßgebliches Einkommen und ordnet Sie einer Einkommensgrenze beziehungsweise Fördergruppe zu.

      9. WBS erhalten
      10. Bei positivem Bescheid erhalten Sie den Wohnberechtigungsschein mit Angabe der zulässigen Wohnungsgröße und Raumzahl.

      11. Mit dem WBS bewerben
      12. Ab jetzt bewerben Sie sich bei Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privaten Vermieterinnen und Vermietern auf WBS-gebundene Wohnungen.

      Für die Wohnungsbewerbung selbst verlangen Vermieterinnen und Vermieter zusätzlich häufig eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sowie eine Schufa-Auskunft für die Wohnungssuche. Stellen Sie beide Nachweise parallel zum WBS-Antrag zusammen, damit Sie bei einer passenden Wohnung sofort vollständige Bewerbungsunterlagen einreichen können. Vorlagen für weitere Bewerbungsdokumente finden Sie in unserer Übersicht der Musterdokumente für die Wohnungssuche.

      Tipp: Sobald eine Vermieterin oder ein Vermieter Interesse zeigt, folgt die Wohnungsbesichtigung – unser Ratgeber dazu zeigt Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.

      Wo finden Sie Wohnungen mit WBS?

      Mit einem WBS mieten Sie nicht jede Wohnung, sondern nur Wohnungen, die als öffentlich gefördert gekennzeichnet sind und eine entsprechende Belegungsbindung tragen. Auf dem freien Wohnungsmarkt hilft Ihnen der Schein nicht weiter, dort entscheidet allein die Vermieterin oder der Vermieter unabhängig vom WBS. Wenn Sie eine Wohnung mit WBS mieten möchten, erkennen Sie passende Angebote in Immobilienanzeigen am Hinweis „WBS erforderlich“ oder „Wohnung mit Wohnberechtigungsschein“.

      Wohnungssuche mit WBS: Diese Anlaufstellen helfen Ihnen

      • Wohnungsportale der Kommunen, etwa städtische Wohnungsfinder, die gezielt nach WBS-Wohnungen filtern lassen

      • Kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften, die einen festen Anteil geförderter Wohnungen vergeben

      • Große Immobilienportale mit Filterfunktion für „Sozialwohnung“ oder „WBS erforderlich“

      • Newsletter-Dienste, die neue WBS-Wohnungen automatisch weiterleiten

      Diese Regel gilt für die Wohnungsgröße

      Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der Zahl der Personen in Ihrem Haushalt. Als alleinstehende Person dürfen Sie eine Wohnung bis zu rund 50 Quadratmeter beziehen, für jede weitere Person im Haushalt kommt in der Regel ein zusätzlicher Wohnraum hinzu (als Faustregel gilt: Anzahl der Personen = Anzahl der Wohnräume). Das Amt vermerkt die zulässige Wohnungsgröße und Raumzahl direkt auf Ihrem WBS. Ausnahmen von der Ein-Raum-pro-Person-Regel sind möglich, etwa bei gesundheitlichem oder beruflichem Mehrbedarf, für barrierefreien Wohnraum oder wenn Seniorinnen und Senioren nach Vollendung des 65. Lebensjahres eine große Wohnung gegen eine kleinere tauschen.

      Das sollten Sie wissen
      Hat der Wohnberechtigungsschein auch Nachteile?

      Der WBS hat neben den vielen Vorteilen auch Grenzen, die Sie vor der Bewerbung kennen sollten.

      • Geringere Auswahl: WBS-Wohnungen machen nur einen Teil des Wohnungsbestands aus, in gefragten Lagen ist die Warteliste lang.
      • Bürokratischer Aufwand: Sie müssen Einkommensnachweise sammeln und den Antrag bei Änderungen Ihrer Lebenssituation aktuell halten.
      • Begrenzte Wohnungsgröße: Die Ein-Raum-pro-Person-Regel lässt wenig Spielraum für zusätzlichen Platzbedarf.
      • Einkommensänderung nach Einzug: Verdienen Sie später deutlich mehr, kann in einzelnen Bundesländern eine Ausgleichszahlung (Fehlbelegungsabgabe) fällig werden.

      Ein großer Vorteil gleicht diese Einschränkungen in der Regel aber aus: In geförderten Wohnungen ist die Mieterhöhung stärker begrenzt als auf dem freien Markt, sodass Ihre Kaltmiete langfristig planbar bleibt.

      Typische Fehler rund um den Wohnberechtigungsschein 

      Schritt 1
      • Antrag zu spät stellen

        Warten Sie nicht, bis Sie eine passende Wohnung gefunden haben. Die Bearbeitung dauert etwas und ohne gültigen WBS können Sie sich nicht bewerben.

      Schritt 2
      • Bruttogehalt statt maßgebliches Einkommen prüfen

        Wer nur das Bruttogehalt mit der Einkommensgrenze vergleicht, hält sich fälschlicherweise für nicht berechtigt. Nach Abzug aller Pauschalen und Freibeträge liegt das maßgebliche Einkommen aber deutlich darunter.

      Schritt 3
      • Unvollständige Unterlagen einreichen

        Fehlende Einkommensnachweise oder Ausweiskopien verzögern die Bearbeitung. Nutzen Sie die Checkliste aus diesem Ratgeber, bevor Sie den Antrag abgeben.

      Schritt 4
      • Zuständigkeit verwechseln

        Beantragen Sie den WBS in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen bleiben oder wohnen möchten (nicht am alten Wohnort).

      Schritt 5
      • Änderungen nicht melden

        Steigt Ihr Einkommen oder ändert sich Ihre Haushaltsgröße während der Gültigkeit, informieren Sie das Amt. Sonst riskieren Sie Probleme bei der späteren Verlängerung.

      Was Sie außerdem bei der Finanzierung von Kaution und Umzug beachten sollten

      Auch mit WBS kalkulieren Sie Ihr Budget am besten realistisch: Neben der geförderten Kaltmiete fallen Nebenkosten, Kaution und Umzugskosten an, die Sie einplanen sollten. Als Faustregel gilt: Ihre Warmmiete sollte nicht mehr als 30 bis 40 Prozent Ihres Haushaltseinkommens ausmachen, auch wenn die Miete durch den WBS bereits reduziert ist.

      Tipp: Reicht Ihr Erspartes für die Kaution nicht aus, können Sie beim Amt (Jobcenter oder Sozialamt) ein zinsloses Kautionsdarlehen beantragen. Alternativ hilft auch eine Mietbürgschaft, statt die Wohnungssuche daran scheitern zu lassen. Ihre Sparkasse vor Ort berät Sie dazu individuell.

      Mehr finanzieller Spielraum fürs Wohnen?

      Ihre Sparkasse berät Sie gern zu Ihrer finanziellen Situation.
      Zu meiner Sparkasse
      Sie werden zu Ihrer Sparkasse weitergeleitet bzw. können sich ihr zuordnen lassen.

      Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein (WBS)

      1. Eine WBS-Wohnung ist eine öffentlich geförderte Wohnung (im sozialen Wohnungsbau), für deren Anmietung Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein vorlegen müssen. Der Staat oder die Kommune hat den Bau oder die Sanierung dieser Wohnung finanziell gefördert, im Gegenzug gilt für einen festgelegten Zeitraum eine Mietpreis- und Belegungsbindung an Haushalte mit WBS. Die Miete liegt dadurch unter dem Niveau vergleichbarer freifinanzierter Wohnungen in derselben Lage.

      2. Für das Wohnen in einer WBS-Wohnung gibt es keine feste Höchstdauer. Sie bleiben dort grundsätzlich so lange, wie Ihr Mietvertrag läuft, unabhängig davon, wie lange die Mietpreisbindung der Wohnung noch gilt. Gibt es während der Mietzeit einen Eigentümerwechsel, bleibt Ihr Mietvertrag inklusive WBS-Bindung bestehen. Erneuern müssen Sie den WBS lediglich nach 12 Monaten, wenn Sie sich erneut auf eine geförderte Wohnung bewerben möchten, für die bereits laufende Miete benötigen Sie keinen neuen Schein.

      3. Verdienen Sie nach dem Einzug mehr, müssen Sie in der Regel nicht ausziehen. Ein bestehender Mietvertrag bleibt bestehen, auch wenn Ihr Einkommen später über der Grenze liegt. In einzelnen Bundesländern wie Hessen oder Rheinland-Pfalz wird eine sogenannte Fehlbelegungsabgabe fällig, eine Ausgleichszahlung von in der Regel 0,35 bis 3,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Die meisten Bundesländer haben diese Abgabe allerdings inzwischen abgeschafft. Ob sie in Ihrem Bundesland noch erhoben wird, erfahren Sie bei Ihrem Wohnungsamt.

      4. Ja, WBS-Wohnungen sind durch die Mietpreisbindung üblicherweise günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem freien Markt. Die Kommune legt die genaue Miethöhe fest und orientiert sich an einem festgelegten Sockelbetrag pro Quadratmeter, der spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Wie viel Sie konkret sparen, hängt von Lage, Baujahr und Fördergruppe der Wohnung ab.

      Stand August 2026: Alle Einkommensgrenzen, Freibeträge und Fördergruppen sind Beispiele auf Basis öffentlicher Quellen der genannten Bundesländer und Kommunen. Verbindliche Werte für Ihren Wohnort erfragen Sie bitte bei Ihrem örtlichen Wohnungsamt.

      Redakteur

      Tim Seibold

      Experte für die Themen Innovation & Digitalisierung und Immobilien

      Das könnte Sie auch interessieren

      • Die erfolgreiche Wohnungsbesichtigung

        Das Exposé hat Sie überzeugt. Jetzt wollen Sie die Wohnung näher in Augenschein nehmen. Lesen Sie, wie Sie sich darauf optimal vorbereiten, was Sie bei der Wohnungsbesichtigung beachten sollten und wie es danach weitergeht.

      • Ein junges Paar mit einer Maklerin bei einer Wohnungsbesichtigung

        Eine gute Wohnungsbewerbung entscheidet oft darüber, ob Sie den Zuschlag erhalten. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Vermieter erwarten, wie Sie sich seriös präsentieren und worauf Sie bei Besichtigung, Bonitätscheck und Kommunikation unbedingt achten sollten.

      • Paar sitzt auf dem Boden vor Sofa und prüft gemeinsam Rechnungen und Unterlagen mit Laptop auf dem Tisch

        Von der energetischen Sanierung bis zum barrierearmen Umbau: Erfahren Sie, welche Förderprogramme es gibt, welche Voraussetzungen gelten und welche Fördermittel zu Ihrem Modernisierungsvorhaben passen.