Objektnummer: FID-F12-338-723 | SIP-ID: FIO-10814600510
Baugrundstück in Randlage mit schönem Ausblick
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Kaufpreis
140.000 €
Grundstücksfläche
545 m²
Adresse
76829 Ranschbach
Frau Nicole Sappert
Sparkasse Südpfalz
Preise und Kosten
Kaufpreis
Käuferprovision
Nettokaltmiete
Lage
Straße nicht freigegeben
76829 Ranschbach
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Finanzierung
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Objektbeschreibung
In Ranschbach etwa 8 km von Landau entfernt steht diese Baulücke zum Verkauf.
In Hanglage verspricht er Aussicht auf die Weinberge in Südausrichtung oder über das Dorf und den dahinter liegenden Pfälzer Wald.
Das Grundstück ist etwas schmäler, doch hat bereits ein Architekt eine mögliche Bauvariante aufgezeigt, wie Sie hier eine gemütliche und moderne Wohnfläche von über 200 m² zuzüglich Nutzfläche realisieren können. Dazu eine Garage und ein Stellplatz für Ihr Fahrzeug.
Schauen Sie sich den Bauplatz an und nutzen Sie die Gelegenheit alles neu und nach eigenen Ansprüchen umsetzen zu können.
Ausstattung
Für das Grundstück 1943/1 existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan, sondern es gilt § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Innenbereich. Dies bedeutet, dass sich ein Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss.
Ob und in welcher Form das Grundstück weiter bebaubar oder bestehende Bebauung veränderbar ist, kann im Rahmen einer Bauberatung oder einer Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde geklärt werden.
Objektdaten
PLZ
Ort
Verfügbar ab
Gesamtfläche
Grundstücksfläche
Weitere Informationen
Erläuterung: § 34 des Baugesetzbuches für den Innenbereich bedeutet, dass ein Bauvorhaben dann möglich ist, wenn es sich in die vorhandene Bebauung der Umgebung einfügt. Zum Beispiel müssen sich die Anzahl der Geschosse, die Grundflächenzahl (wie viel Prozent des Grundstückes bebaut werden dürfen), ob die Bebauung freistehend ist oder nicht, die Dachneigung, Art des Daches usw. an der Umgebungsbebauung orientieren, also an den bebauten Grundstücken im direkten Umfeld. Die Art der Bebauung des Grundstückes muss sich ebenfalls nach der Umgebung richten, z.B. einem Wohngebiet, Gewerbegebiet oder Mischbebauung. In manchen Orten fallen auch gestalterische Maßnahmen hierunter, z.B. die Farbe des Daches oder das Aufstellen von Gartenzäunen. Ob bestimmte Maße und Eigenheiten der geplanten Bebauung der Umgebung entsprechen oder nicht, unterliegt in der Beurteilung und Entscheidung der zuständigen Baubehörde des Landkreises. Auch über Ausnahmen von diesem Einfügungsgebot und deren Bewilligung entscheidet die Baubehörde.
Anbieterinformationen
Sparkasse Südpfalz
Ostbahnstraße 10, 76829 Landau in der Pfalz