Ihr zukünftiges Grundstück ist ca. 730 m² groß und entsteht aus der Teilung des vorhandenen Flurstücks, welches im unteren Bereich mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Da die Teilungsvermessung noch nicht durchgeführt ist, können Ihre Wünsche bezüglich des zukünftigen Grenzverlaufes berücksichtigt werden.
Das Grundstück ist hanglagig und nach Süd-Westen optimal ausgerichtet. Es existiert für diese Fläche kein Bebauungsplan, d.h. die Bebauung erfolgt nach §34 BauGB (der umliegenden Bebauung entsprechend).