Dieses ehemalige Einfamilienhaus aus ca. 1935 befindet sich in besonders auffälliger Lage an der Hauptstraße von Hechthausen. Durch seine markante Hügellage mit Blickbezug zur Straße und die historische Fassadengestaltung zieht das Gebäude sofort alle Blicke auf sich – ideal für Gewerbetreibende, die Wohnen und Arbeiten unter einem Dach vereinen möchten.
Auf ca. 205 m² Wohnfläche bietet das Haus insgesamt neun Zimmer. Im Erdgeschoss befinden sich vier Räume, eine Küche, zwei Badezimmer sowie Flure. Das Obergeschoss umfasst fünf weitere Zimmer und ein Badezimmer.
Ein großzügiger, offener Wohn- und Essbereich mit Kaminofen sorgt für eine besondere Atmosphäre und bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Das Haus ist teilunterkellert.
Das Objekt ist vollumfänglich sanierungsbedürftig – sowohl im Innen- als auch im Außenbereich besteht Instandsetzungsbedarf. Die Fenster sind aus Kunststoff, die Eingangstür aus Holz mit historischer Optik. Das Dach ist als Satteldach mit Betonsteineindeckung ausgeführt.
Auf dem ca. 2.763 m² großen Grundstück befinden sich mehrere Nebengebäude, darunter ein kleines Nebengebäude, ein baufälliges Doppelcarport sowie ein Schuppen mit angrenzendem Carport. Der Garten ist inzwischen stark verwildert und erfordert umfangreiche Rückschnitt- und Pflegearbeiten – bietet aber durch seine Größe viel Potenzial für Neuplanung oder Neuanlage.
Wichtig: Durch eine Nutzungsänderung der Samtgemeinde darf das Objekt künftig ausschließlich als **Wohn- und Geschäftshaus** genutzt werden. Die Nutzung als reines Wohnhaus ist nicht mehr zulässig. Damit eignet sich dieses Gebäude ideal für alle, die einen Firmensitz oder eine gewerbliche Einheit mit angeschlossenem Wohnbereich suchen.
Die historische Optik, das großzügige Platzangebot und die stark frequentierte Lage machen dieses Haus zu einem spannenden Projekt für Gewerbetreibende mit Visionen – und das ganz ohne Denkmalschutzauflagen.
Weitere Objektdetails wie z. B. die Objektanschrift, zusätzliche Objektbilder und Lageplan erhalten Sie nach Zustimmung der Widerrufsbelehrung.
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