Reihenhaus in Walsrode




Kaufpreis
210.000 €
Wohnfläche
115 m²
Zimmer
4
Adresse
29664 Walsrode
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften, BL 2/Landesliegenschaftsfonds (LFN)
Preise und Kosten
- Kaufpreis
- Anmerkung zur Provision
- Nettokaltmiete
Finanzierung
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Lage
Straße nicht freigegeben
29664 Walsrode
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In Walsrode liegt das Reihenhaus in einem Wohngebiet am Rande der Ortschaft.
In Walsrode liegt das Reihenhaus in einem Wohngebiet am Rande der Ortschaft.
Objektbeschreibung
Ein Reihenhaus mit Garage in Walsrode, nicht geräumt.
Ein Reihenhaus mit Garage in Walsrode, nicht geräumt.
Ausstattung
Terrasse, Keller, noch voll möbliert und nicht geräumt. Der Käufer muss das Räumen selbst veranlassen.
Terrasse, Keller, noch voll möbliert und nicht geräumt. Der Käufer muss das Räumen selbst veranlassen.
Objektdaten
Objektnummer: FID-F14-026-297 | SIP-ID: 261SYF9VFWL2
- PLZ
- Ort
- Wohnfläche
- Anzahl Zimmer
- Anzahl Terrassen
- Parkplatztyp
- Anzahl Garagen Stellplätze
- Anzahl Stellplätze Gesamt
Zustand und Energieausweis
- Zustand
- Energieausweistyp
- Effizienzklasse
- Ausstellungsdatum des Energieausweises
- Energieausweis gültig bis
- Gebäudeart
- Befeuerung
- Endenergiebedarf
Weitere Informationen
SonstigesDer Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt.
Die Ausschreibung des Grundstücks ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, o…
Die Ausschreibung des Grundstücks ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, o…
SonstigesDer Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt.
Die Ausschreibung des Grundstücks ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen.
Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich spätestens am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes eingegangen sein. Dies ist bei dem Verkauf einer Staatserbschaft unverhandelbar.
Ein Käufer für dieses Objekt akzeptiert mit der Abgabe eines Gebotes dieses Verfahren ausdrücklich.
Spätere nachträgliche Infragestellung dieser Bedingung führen zum Abbruch der Verkaufsverhandlungen und ein anderer Käufer wird vom Verkäufer bevorzugt.
Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch; erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.
Da das Land das Eigentum an dieser Liegenschaft im Rahmen einer Staatserbschaft erhalten hat, sind lediglich die angegebenen Informationen zu dem Grundstück und dem Gebäude bekannt, die hier mitgeteilt wurden.
Weitere Informationen sind leider nicht bekannt und ein Käufer wird in einem Kaufvertrag diese Informationslage ausdrücklich akzeptieren müssen.
Sollte das für den Interessenten und späteren Käufer inakzeptabel sein, sollte er sich nicht mit einem Gebot in dem Verkaufsverfahren des Landes beteiligen.StichworteGarage vorhanden, Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl Terrassen: 1, 3 EtagenSonstiges/Wohnen: seniorengerechtes Wohnen
Die Ausschreibung des Grundstücks ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen.
Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich spätestens am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Landes eingegangen sein. Dies ist bei dem Verkauf einer Staatserbschaft unverhandelbar.
Ein Käufer für dieses Objekt akzeptiert mit der Abgabe eines Gebotes dieses Verfahren ausdrücklich.
Spätere nachträgliche Infragestellung dieser Bedingung führen zum Abbruch der Verkaufsverhandlungen und ein anderer Käufer wird vom Verkäufer bevorzugt.
Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch; erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer der Immobilie.
Da das Land das Eigentum an dieser Liegenschaft im Rahmen einer Staatserbschaft erhalten hat, sind lediglich die angegebenen Informationen zu dem Grundstück und dem Gebäude bekannt, die hier mitgeteilt wurden.
Weitere Informationen sind leider nicht bekannt und ein Käufer wird in einem Kaufvertrag diese Informationslage ausdrücklich akzeptieren müssen.
Sollte das für den Interessenten und späteren Käufer inakzeptabel sein, sollte er sich nicht mit einem Gebot in dem Verkaufsverfahren des Landes beteiligen.StichworteGarage vorhanden, Anzahl der Schlafzimmer: 2, Anzahl Terrassen: 1, 3 EtagenSonstiges/Wohnen: seniorengerechtes Wohnen
Anbieterinformationen

Angebot in Kooperation mit immowelt
Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften, BL 2/Landesliegenschaftsfonds (LFN)
Waterloostraße 4, 30169 Hannover



