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80 m² Einfamilienhaus in Lichtenrade - Raum für neue Wohnideen

Einfamilienhaus in 12305 Berlin / Lichtenrade mit 80 m² kaufen
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Kaufpreis

590.000 €

Wohnfläche

80 m²

Zimmer

2

Adresse

12305 Berlin / Lichtenrade

R-Quadrat Immobilien GmbH

Preise und Kosten

Kaufpreis
590.000 €
Anmerkung zur Provision
Käuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises
Nettokaltmiete
Keine Angabe

Finanzierung

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Lage

Straße nicht freigegeben

12305 Berlin / Lichtenrade

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Zum Verkauf steht ein ca. 980 m² großes Grundstück, das derzeit mit einem ca. 80 m² großen Bestandsgebäude bebaut ist. Das vorhandene Häuschen hat grundsätzlich den Charakter eines Einfamilienhauses, entspricht jedoch nicht mehr den heutigen Wohn- und Ausstattungsstandards und ve…
Zum Verkauf steht ein ca. 980 m² großes Grundstück, das derzeit mit einem ca. 80 m² großen Bestandsgebäude bebaut ist. Das vorhandene Häuschen hat grundsätzlich den Charakter eines Einfamilienhauses, entspricht jedoch nicht mehr den heutigen Wohn- und Ausstattungsstandards und verfügt über keine funktionierende Heizung. Eine Modernisierung ist daher nicht vorgesehen; das Gebäude wird ausdrücklich als Abrissobjekt verkauft.

Der besondere Reiz des Angebotes liegt in dem großzügigen Grundstück und den Möglichkeiten einer zukünftigen Neubebauung. Hierzu wurden bereits schriftliche planungsrechtliche Auskünfte beim zuständigen Bezirksamt eingeholt.

Nach Auskunft des Bezirksamtes liegt das Grundstück gemäß Baunutzungsplan in einem Allgemeinen Wohngebiet der Baustufe II/2. Festgesetzt sind zwei Vollgeschosse, eine GRZ von 0,20, eine GFZ von 0,40 sowie offene Bauweise.

Bei ca. 980 m² Grundstücksfläche ergeben sich daraus rechnerisch eine Grundfläche von ca. 196 m² und eine Geschossfläche von ca. 392 m². Diese Werte stellen lediglich eine rechnerische Ableitung der planungsrechtlichen Kennzahlen dar und sind keine Zusicherung der Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Bauvorhabens.

Eine Besonderheit besteht hinsichtlich der möglichen Bebauungstiefe: Nach Auskunft des Bezirksamtes befindet sich im Bereich des Grundstücks keine übergeleitete Straßen- und Baufluchtlinie. Die im Baunutzungsplan vorgesehene Bautiefenregelung findet daher keine Anwendung. Die Bebauungstiefe ist nach § 34 BauGB unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung zu beurteilen. In der näheren Umgebung sind bereits Hinterbebauungen vorhanden; daraus kann jedoch keine verbindliche Genehmigungsfähigkeit abgeleitet werden.

Neben dem Erwerb des gesamten Grundstücks besteht auch die Möglichkeit, eine noch zu bildende Teilfläche zu erwerben. Bei einer annähernd hälftigen Aufteilung könnten zwei Grundstücke mit jeweils ca. 490 m² entstehen. Das Bezirksamt wurde hierzu angefragt und hat auf § 19 BauGB sowie die bereits erteilte planungsrechtliche Auskunft verwiesen. Nach Mitteilung des Bezirksamtes ist das geltende Planungsrecht seitdem unverändert.

Größe und Zuschnitt der Teilflächen ergeben sich erst durch Vermessung und Grundstücksteilung. Die Bebaubarkeit ist für das jeweilige Teilgrundstück anhand des konkreten Bauvorhabens gesondert zu prüfen.

Das Bezirksamt weist zudem darauf hin, dass bei einer bestehenden oder früheren Wohnnutzung Belange des Berliner Zweckentfremdungsrechts zu berücksichtigen sein können. Insbesondere ein Abriss ohne anschließende Schaffung von Ersatzwohnraum kann einer gesonderten Prüfung unterliegen.

Sämtliche Angaben zur möglichen Bebauung beruhen auf den vorliegenden schriftlichen Auskünften des zuständigen Bezirksamtes und stellen weder eine Baugenehmigung noch eine Zusicherung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines bestimmten Bauvorhabens dar.

Die konkrete Bebaubarkeit, insbesondere Baukörper, Bebauungstiefe, Abstandsflächen sowie die Auswirkungen einer Grundstücksteilung, ist anhand des jeweiligen Bauvorhabens mit den zuständigen Behörden zu klären.

Die schriftlichen Auskünfte des Bezirksamtes werden Kaufinteressenten auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Objektbeschreibung

Zum Verkauf steht ein ca. 980 m² großes Grundstück, das derzeit mit einem ca. 80 m² großen Bestandsgebäude bebaut ist. Das vorhandene Häuschen hat grundsätzlich den Charakter eines Einfamilienhauses, entspricht jedoch nicht mehr den heutigen Wohn- und Ausstattungsstandards und ve…
Zum Verkauf steht ein ca. 980 m² großes Grundstück, das derzeit mit einem ca. 80 m² großen Bestandsgebäude bebaut ist. Das vorhandene Häuschen hat grundsätzlich den Charakter eines Einfamilienhauses, entspricht jedoch nicht mehr den heutigen Wohn- und Ausstattungsstandards und verfügt über keine funktionierende Heizung. Eine Modernisierung ist daher nicht vorgesehen; das Gebäude wird ausdrücklich als Abrissobjekt verkauft.

Der besondere Reiz des Angebotes liegt in dem großzügigen Grundstück und den Möglichkeiten einer zukünftigen Neubebauung. Hierzu wurden bereits schriftliche planungsrechtliche Auskünfte beim zuständigen Bezirksamt eingeholt.

Nach Auskunft des Bezirksamtes liegt das Grundstück gemäß Baunutzungsplan in einem Allgemeinen Wohngebiet der Baustufe II/2. Festgesetzt sind zwei Vollgeschosse, eine GRZ von 0,20, eine GFZ von 0,40 sowie offene Bauweise.

Bei ca. 980 m² Grundstücksfläche ergeben sich daraus rechnerisch eine Grundfläche von ca. 196 m² und eine Geschossfläche von ca. 392 m². Diese Werte stellen lediglich eine rechnerische Ableitung der planungsrechtlichen Kennzahlen dar und sind keine Zusicherung der Genehmigungsfähigkeit eines konkreten Bauvorhabens.

Eine Besonderheit besteht hinsichtlich der möglichen Bebauungstiefe: Nach Auskunft des Bezirksamtes befindet sich im Bereich des Grundstücks keine übergeleitete Straßen- und Baufluchtlinie. Die im Baunutzungsplan vorgesehene Bautiefenregelung findet daher keine Anwendung. Die Bebauungstiefe ist nach § 34 BauGB unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung zu beurteilen. In der näheren Umgebung sind bereits Hinterbebauungen vorhanden; daraus kann jedoch keine verbindliche Genehmigungsfähigkeit abgeleitet werden.

Neben dem Erwerb des gesamten Grundstücks besteht auch die Möglichkeit, eine noch zu bildende Teilfläche zu erwerben. Bei einer annähernd hälftigen Aufteilung könnten zwei Grundstücke mit jeweils ca. 490 m² entstehen. Das Bezirksamt wurde hierzu angefragt und hat auf § 19 BauGB sowie die bereits erteilte planungsrechtliche Auskunft verwiesen. Nach Mitteilung des Bezirksamtes ist das geltende Planungsrecht seitdem unverändert.

Größe und Zuschnitt der Teilflächen ergeben sich erst durch Vermessung und Grundstücksteilung. Die Bebaubarkeit ist für das jeweilige Teilgrundstück anhand des konkreten Bauvorhabens gesondert zu prüfen.

Das Bezirksamt weist zudem darauf hin, dass bei einer bestehenden oder früheren Wohnnutzung Belange des Berliner Zweckentfremdungsrechts zu berücksichtigen sein können. Insbesondere ein Abriss ohne anschließende Schaffung von Ersatzwohnraum kann einer gesonderten Prüfung unterliegen.

Sämtliche Angaben zur möglichen Bebauung beruhen auf den vorliegenden schriftlichen Auskünften des zuständigen Bezirksamtes und stellen weder eine Baugenehmigung noch eine Zusicherung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit eines bestimmten Bauvorhabens dar.

Die konkrete Bebaubarkeit, insbesondere Baukörper, Bebauungstiefe, Abstandsflächen sowie die Auswirkungen einer Grundstücksteilung, ist anhand des jeweiligen Bauvorhabens mit den zuständigen Behörden zu klären.

Die schriftlichen Auskünfte des Bezirksamtes werden Kaufinteressenten auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

Ausstattung

  • Terrasse
Planungsrechtliche Eckdaten
Grundstücksgröße ca. 980 m²
Allgemeines Wohngebiet
Baustufe II/2
zwei Vollgeschosse
GRZ 0,20
GFZ 0,40
offene Bauweise
Bebauungstiefe nach § 34 BauGB zu beurteilen
Hinterbebauung in der näheren Umgebung vorhanden
Planungsrechtliche Eckdaten
Grundstücksgröße ca. 980 m²
Allgemeines Wohngebiet
Baustufe II/2
zwei Vollgeschosse
GRZ 0,20
GFZ 0,40
offene Bauweise
Bebauungstiefe nach § 34 BauGB zu beurteilen
Hinterbebauung in der näheren Umgebung vorhanden

Objektdaten

Objektnummer: FID-F13-793-529 | SIP-ID: 26BZYJMGLW1B

PLZ
12305
Ort
Berlin / Lichtenrade
Wohnfläche
80 m²
Anzahl Zimmer
2
Anzahl Terrassen
1

Weitere Informationen

SonstigesGELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfe…
SonstigesGELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Poll Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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Anbieterinformationen

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Angebot in Kooperation mit immowelt

R-Quadrat Immobilien GmbH

Breisgauer Straße 2, 14129 Berlin

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