Die Flurstücke 21/1, 21/2 und 21/4 (zusammen ca. 193 m²) sind als straßenbegleitende Grenzbebauung mit einem teilweise unterkellerten Wohnhaus der Zeit vor 1900 bebaut. Die Flurstücksgrenzen sind dabei mit den Baukörpergrenzen identisch. Der Zugang zum Haus ist also nur von der Straße aus möglich.
Das Wohnhaus hat zwei ausgebaute Vollgeschosse, ein nicht ausgebautes Dachgeschoss und einen Teilkeller. Es gibt zahlreiche Wohnräume, 2 Küchen und drei Bäder. Die Außenmaße des Gebäudes sind ca. 13,8 m x 10,00 m. Im Obergeschoss sind die Decken niedriger.
Zur Immobilie gehört ein weiteres Flurstück mit ca. 2.415 m² nebenan. Auf dem verwilderten Flurstück 22 steht ein desolates, nicht entkerntes Stallgebäude
(ehemaliger Schweinestall).
HINWEIS: Es wird ein Gebot mindestens in Höhe des ermittelten Verkehrswertes erwartet, um den Zuschlag zu erhalten.