Das leichte Hanggrundstück von 1.209 m² eignet sich perfekt zur Aufteilung in zwei Grundstücke. Eine Neubebauung ist nach §34 Baugesetzbuch zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Bebauung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die umliegende Bebauung einfügt. Das heißt, das geplante Gebäude muss vom Baustil, der Größe und der Anordnung auf dem Grundstück zur Straße in das Umfeld passen. Im unteren Bereich des Grundstückes ist es notwendig die neue Immobilie mit einer Hebeanlage an die Kanalisation anzuschließen. Ein Bauvorschlag von einem Architekten für 3 Reihenhäuser liegt bereits vor.
Derzeit besteht noch ein Altbestand eines eingeschossiges, vollerschlossenes Einfamilienhaus von ca. 1925 in Massivbauweise und einer Garage sowie ein geräumiger Holzschuppen. Das Wohnhaus wurde immer wieder modernisiert, dennoch stehen vor allem aus energetischer Sicht einige Sanierungsmaßnahmen an. Die vollunterkellerte Immobilie hat einen durchdachten Grundriss und verfügt über ca. 117 m² Wohnfläche. Das Dachgeschoss wurde 1970/1971 um eine Gaube erweitert und ist mit Ausnahme des Dachspitzes zu Wohnzwecken ausgebaut. Das Dach ist jedoch aber nicht gedämmt. Das große Grundstück ist bisher als Gartengrundstück mit Obstbäumen genutzt worden. Sollten Sie zwei Neubauten planen kommt für ein Abriss der Bestandimmobilie rund 32.000,- € auf Sie zu.
Hier lässt sich Ihr Traumhaus verwirklichen. Vereinbaren Sie gleich mit uns einen Besichtigungstermin um Ihre Vorstellungen und Möglichkeiten zu besprechen.