Grundstück in zweiter Reihe
Das Grundstück, welches noch einer Vermessung bedarf, bietet Ihnen die Möglichkeit einer Neubebauung nach Ihren Vorstellungen. Die Größe wird sich auf ca. 580m² belaufen.
Gerne kann hier auf Größenwünsche des Käufers bei Bedarf eingegangen werden.
Die Bebauung unterliegt einer Genehmigung nach §34 BauGB.
Die künftige Nutzung des Grundstückes ist grundsätzlich durch die Rahmenbedingungen des Planungs- und Bauordnungsrechts beschränkt und bedarf einer Baugenehmigung.
Rechtlich verbindliche Aussagen sind nur durch Antrag auf Vorbescheid oder Antrag auf Baugenehmigung zu erhalten.
Das Grundstück ist umgeben von den angrenzenden Nachbargrundstücken. Es kann über eine bestehende Zufahrt befahren werden.