Objektnummer: FIO-10814327040 | SIP-ID: 0-005833
Gemütliches Einfamilienhaus mit Carport und großem Garten in ruhiger Lage





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Kaufpreis
199.000 €
Wohnfläche
115 m²
Grundstücksfläche
807 m²
Adresse
51570 Windeck

Herr Sebastian Schuert
Sparkasse Westerwald-Sieg
Preise und Kosten
Kaufpreis
Erbbauzins
Käuferprovision
Lage
Straße nicht freigegeben
51570 Windeck
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Objektbeschreibung
Das Einfamilienhaus wurde 1966 in Massivbauweise auf einem 807 m² großen Erbpachtgrundstück in absolut ruhiger Wohnlage von Au mit Nähe zur Sieg errichtet. Die mtl. Erbpacht beträgt aktuell ca. 33,33 EUR. Verlängerung auf 99 Jahre für ca.160 EUR mtl. gem. Erbpachtgeber möglich). Die Immobilie hat, durch die gute Grundrissgestaltung, mit ca. 115 m² Wohnfläche reichlich Platz für eine große Familie. Es wurden bereits einige Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Das Dach ist ca. 2004 mit neuen Pfannen eingedeckt und gedämmt worden. Die Kunststofffenster stammen ebenfalls aus 2004. Die Kellerdecke wurde gedämmt, zudem befinden sich moderne Thermostate an den Heizkörpern. Das Bad im EG wurde 2021 erneuert. Die Decken sind mit Paneelen verkleidet bzw. tapeziert. Die Fußböden sind teilweise mit Fliesen und Laminat belegt. Beheizt wird das Objekt über eine Flüssiggaszentralheizung (1993). Der Garten ist pflegeleicht angelegt und bietet reichlich Platz zum Entspannen. Hier befindet sich ein überdachter Sitzplatz sowie ein Schuppen mit Holzunterstand. Ein Carport rundet das Ganze ab. Diverse Schulen, Ärzte sowie Geschäfte für das tägliche Leben sind in Hamm-Sieg (5KM) zahlreich vorhanden. Der Bahnhof in Au ist fußläufig erreichbar.
Raumaufteilung: KG: diverse Kellerräume, "Männerhöhle", EG: Wohn-Esszimmer mit Kamin, Küche, Büro, Bad mit Dusche, OG: 4 Schlafzimmer, Bad mit Dusche
Raumaufteilung: KG: diverse Kellerräume, "Männerhöhle", EG: Wohn-Esszimmer mit Kamin, Küche, Büro, Bad mit Dusche, OG: 4 Schlafzimmer, Bad mit Dusche
Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- absolut ruhige Lage
- Elternschlafzimmer mit Balkon
- Einbauküche
- absolut ruhige Lage
- Elternschlafzimmer mit Balkon
- Einbauküche
Objektdaten
PLZ
Ort
Anzahl Etagen
Wohnfläche
Grundstücksfläche
Anzahl Zimmer
Anzahl Schlafzimmer
Anzahl Badezimmer
Anzahl separate WC
Anzahl Balkone
Anzahl Terrassen
Anzahl Stellplätze
Verfügbar ab
Laufzeit Erbbauzins (in Jahren)
Zustand und Energieausweis
Baujahr
Letzte Modernisierung
Zustand
Erschließung
Energieausweistyp
Endenergiebedarf
Primärenergieträger
Effizienzklasse
Baujahr lt. Energieausweis
Ausstellungsdatum
Gebäudeart
Wesentlicher Energieträger
0255075100125150175200225250+
Weitere Informationen
Was ist das Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht, umgangssprachlich oft einfach auch Erbpacht genannt, bietet Ihnen eine Alternative zum Grundstückskauf. Wer auf Erbpachtland baut, kauft das Grundstück nicht, sondern pachtet es für eine vertraglich vereinbarte Zeit. Das Grundstück gehört Ihnen also nicht, sondern ist nur gepachtet. Dadurch können Sie auch mit kleinerem Geldbeutel an Grund und Boden für Ihr Eigenheim kommen. Mit dem Grundstücksbesitzer schließen Sie einen Vertrag ab, in dem die Laufzeit und der monatliche, quartalsweise oder jährliche Erbzins festgelegt werden. Für die Höhe des Erbbauzinses gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Der Zins wird individuell vereinbart, orientiert sich aber am Markt.
Was darf der Pächter mit dem Grundstück machen?
Obwohl Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, dürfen Sie während der gesamten Dauer des Pachtvertrags nahezu uneingeschränkt über das Grundstück verfügen. Allerdings kann der Erbbauvertrag Regelungen umfassen, die Ihnen als Pächter einige Freiheiten nehmen.
Beispielsweise kann festgelegt sein, wann und in welchen Abständen Sie Ihr Eigenheim renovieren sollten. Wenn Sie Ihr Haus umbauen möchten, kann der Grundstückseigentümer ebenfalls ein Mitspracherecht haben. Zusätzlich verpflichten Sie sich, die Immobilie gegen Schäden und Unvorhergesehenes zu versichern.
Wollen Sie Ihre Immobilie vermieten, verkaufen oder vererben, geht das in der Regel uneingeschränkt. Laut Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) kann aber für den Verkauf die Zustimmung des Grundstückseigentümers vereinbart werden. Dieser kann die Zustimmung aber nicht verweigern, wenn durch den Verkauf der mit dem Erbbaurecht verfolgte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet wird und der Erwerber die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten aus dem Erbbaurecht bietet.
Weitere Informationen:
https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/wohnen/immobilie-erwerben/erbbaurecht.html
Das Erbbaurecht, umgangssprachlich oft einfach auch Erbpacht genannt, bietet Ihnen eine Alternative zum Grundstückskauf. Wer auf Erbpachtland baut, kauft das Grundstück nicht, sondern pachtet es für eine vertraglich vereinbarte Zeit. Das Grundstück gehört Ihnen also nicht, sondern ist nur gepachtet. Dadurch können Sie auch mit kleinerem Geldbeutel an Grund und Boden für Ihr Eigenheim kommen. Mit dem Grundstücksbesitzer schließen Sie einen Vertrag ab, in dem die Laufzeit und der monatliche, quartalsweise oder jährliche Erbzins festgelegt werden. Für die Höhe des Erbbauzinses gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Der Zins wird individuell vereinbart, orientiert sich aber am Markt.
Was darf der Pächter mit dem Grundstück machen?
Obwohl Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, dürfen Sie während der gesamten Dauer des Pachtvertrags nahezu uneingeschränkt über das Grundstück verfügen. Allerdings kann der Erbbauvertrag Regelungen umfassen, die Ihnen als Pächter einige Freiheiten nehmen.
Beispielsweise kann festgelegt sein, wann und in welchen Abständen Sie Ihr Eigenheim renovieren sollten. Wenn Sie Ihr Haus umbauen möchten, kann der Grundstückseigentümer ebenfalls ein Mitspracherecht haben. Zusätzlich verpflichten Sie sich, die Immobilie gegen Schäden und Unvorhergesehenes zu versichern.
Wollen Sie Ihre Immobilie vermieten, verkaufen oder vererben, geht das in der Regel uneingeschränkt. Laut Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) kann aber für den Verkauf die Zustimmung des Grundstückseigentümers vereinbart werden. Dieser kann die Zustimmung aber nicht verweigern, wenn durch den Verkauf der mit dem Erbbaurecht verfolgte Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder gefährdet wird und der Erwerber die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten aus dem Erbbaurecht bietet.
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Anbieterinformationen
Sparkasse Westerwald-Sieg
Schlossplatz 1, 57610 Altenkirchen (Westerwald)

Herr Sebastian Schuert
+492661/620-3531