Dieser Bauplatz wird im Erbbaurecht angeboten. Sie haben hier die Möglichkeit auf dem Grundstück zu bauen.
Das Erbbaurecht bietet eine Alternative zum Grundstückskauf. Wer auf Erbpachtland baut, kauft das Grundstück nicht, sondern pachtet es für eine vertraglich vereinbarte Zeit, die nach individueller Absprache festgelegt wird.
Mit dem Grundstücksbesitzer schließen Sie einen Vertrag ab, in dem die Laufzeit und der monatliche, quartalsweise oder jährliche Erbbauzins festgelegt werden. Obwohl Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, dürfen Sie während der gesamten Dauer des Pachtvertrags nahezu uneingeschränkt über das Grundstück verfügen. Allerdings kann der Erbbauvertrag Regelungen umfassen, die Ihnen als Pächter einige Freiheiten nehmen. Für das angebotene Grundstück besteht die Pflicht, innerhalb von drei Jahren ein Wohnhaus nach den gegebenen Vorschriften zu bauen.
Wollen Sie später Ihre Immobilie vermieten, verkaufen oder vererben, geht das in der Regel uneingeschränkt.
Beim Baugebiet "Kreuzäcker" hat die Stadt Vellberg besonders auf ökologische Belange Wert gelegt. Deutlich wird dies bei der großzügigen Begrünung mit integriertem Spielplatz und der Sicherung eines alten Streuobstwiesenbestands. Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe machen diese Siedlung besonders attraktiv.
Das Grundstück ist ausschließlich zur Wohnbebauung.
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