Das Grundstück ist bebaubar nach
bestehendem Bebauungsplan.
/ Bestandsgebäude auf dem Grundstück
sind vorhanden. /
/ Es ist auch möglich die bereits
bestehende Planung zu übernehmen. /
Verwirklichen Sie den Bau von
Eigentumswohnungen im Mehrfamilienhaus,
von Doppelhaushälften oder dem
Bau einer Reihenhausanlage.