Die Bebaubarkeit regelt der Rahmenplan "Fechenheimer Weg" für dieses Wohngebiet aus dem Jahr 2013.
Für das von uns angebotene Grundstück ist eine Bebaubarkeit in 1,5-geschossiger Bauweise mit einer GRZ von 0,4 vorgesehen - es sind Satteldachformen zulässig.
Der Hausanschluss betreffend die Versorgung mit Wasser, Strom, Telekommunikation, Gas, u. ä. ist vom Käufer selbst auf seine Kosten herzustellen. Der Kaufpreis enthält ebenfalls keine eventuell geforderten Baukostenzuschüsse der Versorgungsunternehmen (Wasser, Strom, Gas, Kommunikation, etc.)