Ein Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren ist unterhalb des Verkehrswertes möglich.
Die Flächenangaben erfolgen ohne Gewähr und sind Objektunterlagen ohne Möglichkeit der Überprüfung entnommen.
Das Verkehrswertgutachten kann bei uns eingesehen werden.
Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Immobilienangebot.