Das über die Sparkasse Witten exklusiv angebotene, hochwertig gelegene Areal wartet darauf, bebaut zu werden. Der Weg für die weiteren Schritte ist geebnet: Das Projekt könnte sofort beginnen. Für Planende und Entwickelnde gilt an dieser Stelle der Bebauungsplan Nr. 170 s der Stadt Witten, in Kraft getreten am 14. Juni 2006. Das Grundstück wird über dieses Exposé zum ersten Mal auf den Markt gebracht.
Die Lage und Topologie dieser Immobilie, deren Ausrichtung, die zur Verfügung stehende Fläche, deren Länge und Breite, das bereits heute vorhandene infrastrukturelle Umfeld und die in mehrfacher Hinsicht qualitätvolle, wertbeständige bauliche Nachbarschaft sprechen für Potenzial und Renditestärke -- kurz-, mittel- und langfristig.
Die Liegenschaft ist Teil eines baurechtlich ausgewiesenen, allgemeinen Wohngebiets, kurz AWG: Einzel- und Doppelhäuser sowie Hausgruppen (Reihenhäuser) bis zu 25 m Länge mit seitlichem Grenzabstand sind die Gebäudetypen und Anordnungen, die zugelassen sind. Wer kauft hat die Möglichkeit, das Grundstück auf diese Weise zu strukturieren und zu parzellieren. Für die mit dem Design der Hochbauten beauftragten Kompetenzen sind an dieser Stelle die folgenden besonderen Auflagen zu beachten:
Es dürfen Häuser mit einem Vollgeschoss und einem Sattel- bzwPultdach, mit 30 Grad Mindestneigung, oder intensiv/extensiv begrünte Dächer ohne Mindestneigung errichtet werden. Die festgelegten Baugrenzen dürfen ausnahmsweise durch untergeordnete Gebäudeteile um bis zu 1,5 m überschritten werden. Die Grundflächenzahl (GRZ) ist mit 0,4 vorgegeben, die Geschossflächenzahl (GFZ) wurde mit demselben Wert festgelegt.