Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Betondecken
Der Boden ist überwiegend mit hellem Travertinstein ausgelegt, die zukünftige Aufteilung kann durch Sie auch noch angepasst werden. Die vorherige Mieterin hatte z.B. eine Empore im hinteren Bereich untervermietet.
Aufgrund der vorherigen Nutzung als Friseursalon sind zahlreiche Wasseranschlüsse vorhanden.
In der Deckenkonstruktion des Ladenlokals sind bereits verschiedene Beleuchtungssysteme verbaut, die alle Räume hell ausleuchten und zusätzlich zum Tageslicht für eine freundliche Atmosphäre sorgen.
Der Kellerraum war zuletzt mit Waschmaschinen und Trocknern ausgestattet, für die Abluftleitungen verlegt sind und entsprechend so auch wieder genutzt werden kann.
Das Regen- und Abwasser wird gemischt abgeleitet. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Wasser- und Versicherungsschäden gekommen.
Im Ladenlokal ist eine Lüftungsanlage vorhanden, die nicht mehr funktionstüchtig ist und dem Sondereigentum zugehörig ist.
Hausverwaltung
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- Das letzte im Wirtschaftsplan beschlossene Hausgeld in Höhe von 2.149,54 € p.M. sah noch einen hohen Wasserverbrauch (Kaltwasser und Warmwasser) und Heizungsverbrauch des Vormieters in Höhe von 1.684,48 € p.M. laut Wirtschaftsplan 2022 vor. Vormals war ein Friseursalon in dem Ladenlokal angesiedelt.
Nach Auskunft der im Sommer 2024 neu gewählten Hausverwaltung wird aktuell ein Hausgeld i.H.v. 1.183,00 € zzgl. 117€ Erhaltungsrücklage, also insgesamt 1.300,00€ gezahlt.
Ein neuer Wirtschaftsplan wurde demnach bisher nicht beschlossen.
- Nach Aussage des vorherigen Hausverwalters ist 2017 gerichtlich die Hausgeldabrechnung für ungültig erklärt worden.
Demnach wollte ein Miteigentümer die Aufteilung der Heizkosten -anders als es die Heizkostenverordnung vorsieht- abrechnen lassen.
Die Hausgeldvorauszahlungen für das Jahr 2017 bis 2023 sind aufgrund dessen noch nicht abgerechnet worden.
Die Abrechnungsunterlagen liegen bereits der neuen Hausverwaltung vor, sind jedoch noch nicht durch die Eigentümergemeinschaft beschlossen worden.
Aktuell nimmt jeder Eigentümer die Zahlung des Hausgeldes vor, ohne eine Gutschrift oder Nachzahlung zu erhalten, da eine Abrechnung für diesen Zeitraum bisher nicht erstellt wurde. Die Gutschriften aus den vorangegangen Abrechnungsjahren stehen der Verkäuferin zu bzw. Nachzahlungen müssen durch die Verkäuferin geleistet werden.
Laut Aussage der vorherigen Hausverwaltung ist unter anderem in der Fassade Asbest verbaut.
Für die Ladenlokale besteht ein Konkurrenzschutz laut Teilungserklärung: "Ein jeder Eigentümer oder sonst Nutzungsberechtigter
eines Ladengeschäfts im Gebäude hat Anspruch auf Schutz vor Konkurrenz im Gebäude."