Sollten Sie Erweiterungen, Aufstockungen oder Änderungen am aktuellen Objekt vornehmen wollen, gilt hier das Baurecht gemäß § 34 Baugesetzbuch. Das heißt, das geplante Gebäude muss vom Baustil, der Größe und der Anordnung auf dem Grundstück zur Straße in das Umfeld passen. Das Einvernehmen der Gemeinde ist zwingend einzuholen. Geregelt ist diese Möglichkeit des Baurechts im § 34 BauGB.
Mehr über diese Immobilie erfahren Sie in unserem Exposeevideo: https://youtu.be/T0JfayGqMxk
VERBRAUCHERINFO
1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Courtagezahlungspflicht des Kunden
2. Unternehmer,Anschrift,Beschwerdeadressat
LBSi NordWest, Himmelreichallee 40, 48149 Münster, Tel:0251/973233-997, eMail:info@lbsi-nordwest.de
GF:Roland Hustert, Helmut Steinkamp
3. Es besteht ein Widerrufsrecht
4. Weitere Infos: verbraucherinfo.lbsi-nordwest.de