Das Grundstück soll nach Vermessung eine Größe von ca. 1.735 m² haben. Die Bebauung des Grundstücks regelt der § 34 BauGB. Der neu zu errichtende Baukörper muss sich in die bestehende Nachbarbebauung einfügen (u.a. in den Außenmaßen, der Gestaltung der Fassade und der Firstausrichtung). In direkter Nachbarschaft befinden sich Baudenkmäler, daher ist die Bebauung mit gestalterischen Vorgaben eingeschränkt. Möglich wären z.B. ein großzügiges Doppelhaus, ein großes Einfamilienhaus mit Satteldach und einer Klinker- bzw. Holzfassade oder aber auch eine Reihenhauszeile. Ob sich Ihre Hausplanung auf dem Grundstück realisieren lässt, stimmen Sie bitte vorab mit der zuständigen Bauprüfabteilung des Landkreises Harburg ab. Um rechtlich Planungssicherheit zu erhalten, empfiehlt es sich eine Bauvoranfrage zu stellen.