Es gibt keinen Bebauungsplan, so dass eine Bebauung gemäß § 34 BauGB, in Anlehnung an die nachbarschaftliche Bebauung, erfolgen kann.
Die Erschließung ist zum großen Teil bereits im Kaufpreis inbegriffen.
Der Schmutz- und Frischwasserkanal wird bis zur Grundstücksgrenze vom Eigentümer erstellt. Ein Übergabeschacht ist ebenfalls schon vorhanden.