Das langjährig vermietete Ladenlokal im EG bietet Ihren Mietern über 120 m² Verkaufsfläche und wird aktuell als Copy-Shop genutzt. Zur Straßenseite hin präsentiert sich der Laden mit einer breiten Schaufensterfront. Im hinteren Bereich stehen Ihren Mietern ein Büro mit Waschbecken und WC sowie zwei weitere Büroräume, die durch Leichtbauwände und Einbauschränke unterteilt wurden, zur Verfügung. Vom Hof aus gelangen Sie in eine zweite Gewerbefläche mit ca. 33 m². Diese wurde bis Juni 2024 als Künstleratelier genutzt und wird freigezogen übergeben.
Aktuell wird von den Mietern eine Toilette im Kellergeschoss genutzt, diese Räumlichkeiten (2 WCs) teilen sich die Ladenlokale im EG. In der Teilungserklärung sind den Gewerbeeinheiten jedoch keine Kellerräume zugeordnet. Ein Anspruch auf Nutzung dieser Flächen besteht demnach nicht.
Die hier angebotenen Einheiten werden nur im Paket verkauft.
Für das Ladenlokal wird aktuell eine Miete i.H.v. 1.380,- € inkl. 180,- € Heizkostenvorauszahlung gezahlt. Weitere Nebenkostenvorauszahlungen/ -umlagen sind im Mietvertrag nicht vereinbart worden und wurden bisher auch nie abgerechnet.
Der Mietvertrag für das Ladenlokal wurde im Februar 1979 geschlossen und verlängert sich seither automatisch um 1 Jahr. (3-Mon.-Kündigungsfrist vor Ablauf der Verlängerung).
Das Atelier ist frei von Mietverträgen.
Bei Vollvermietung ergibt sich eine jährliche Mieteinnahme von 14.011,33 € zzgl. Nebenkostenvorrauszahlung.
Die monatlichen Hausgeldzahlungen 2024 für das Ladenlokal betragen 676,- € inkl. 113,09 € Instandhaltungsrücklage.
Die monatlichen Hausgeldzahlungen 2024 für das Atelier (als Auslieferungslager genehmigt) betragen 147,- € inkl. 30,22 € Instandhaltungsrücklage.
Die Instandhaltungsrücklage für die gesamte Eigentümergemeinschaft betrug am 31.12.2022: 281.346,92 €.
Für das Jahr 2023 wurde bisher noch keine Hausgeldabrechnung erstellt.
2018 wurden die Balkone über dem Ladenlokal abgedichtet und saniert.
In der Teilungserklärung ist vereinbart, dass sich "die Eigentümer der Geschäftslokale einander keine Konkurrenz machen dürfen".
Im Hof werden 2 Stellplätze von den Mietern des Ladenlokals genutzt. Diese Stellplätze wurden im Rahmen eines Beschlusses der Eigentümerversammlung vom 24.04.1968 und der Auskunft der Hausverwaltung vom 15.09.1987 dem Teileigentum Nr. 5 (Ladenlokal im EG) zugewiesen. Diese Nutzung und Zuordnung wird seitdem so umgesetzt und gelebt. Da hierfür keine Änderung der Teilungserklärung erfolgte, gehören diese Stellplätze rechtlich nicht zu den hier angebotenen Gewerbeeinheiten und können auch nicht mitverkauft werden.
Im Grundbuch ist ein Bergschadenvollverzicht eingetragen.
Sprechen Sie uns zu Einzelheiten gerne an.