„Hinweise und Links zu den Fördermöglichkeiten im Denkmalschutz“
Denkmäler sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt und/oder förderfähig.
Voraussetzung ist immer eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Liegt diese vor, so können Maßnahmen begünstigt werden, die zum Erhalt der erhaltenswerten Substanz des Denkmals beisteuern. Denkmalschutz kann steuerlich begünstigt werden. Der Antrag gemäß §