Objektnummer: FIO-10517067610 | SIP-ID: 1671

Ein-/Zweifamilienhaus in Fehrbellin

Leider kein Bild vorhanden. - Einfamilienhaus in 16833 Fehrbellin mit 120m² kaufen

Kaufpreis

auf Anfrage

Wohnfläche

120 m²

Grundstücksfläche

2230 m²


Herr Paul Rummel
Herr Paul Rummel
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Herr Paul Rummel
Herr Paul Rummel
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

Preise und Kosten

Käuferprovision
keine zusätzliche

Lage

Straße nicht freigegeben

Wegzeit berechnen

Berechnen Sie die Wegzeit für unterschiedliche Fortbewegungsmittel von diesem Objekt zu anderen Orten.
16833 Fehrbellin

Objektbeschreibung

Einfamilienhaus in der Zwangsversteigerung in 16833 Fehrbellin,
Dorfstraße 58, Verkehrswert 329.000,-- €.
Ein freihändiger Verkauf ist Stand heute nicht durchführbar.
Daraus resultiert, dass auch keine Besichtigungen angeboten werden können.
Ein erster Termin wird im Frühjahr/Sommer 2024 stattfinden.
Hinweis:
Es handelt sich nicht um einen Verkauf, sondern lediglich um einen Hinweis zur Möglichkeit
der Abgabe von Geboten in einem öffentlichen Verfahren!
Einsicht in das Gutachten gern auf Anfrage.
Bietsicherheit 10% vom Verkehrswert (Überweisung an die Gerichtskasse* oder Bankscheck)
Versteigerungsort: Amtsgericht in 16816 Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18 a
*Sicherheitsleistung:
Sollten Sie eine Bietsicherheit durch Überweisung an die Gerichtskasse erbringen wollen, so überweisen Sie den Betrag bitte direkt an die zuständige Gerichtskasse.
Hinweis: Die Angabe des Aktenzeichens ist zwingend erforderlich, damit die geleistete Bietsicherheit dem Verfahren zuordnet werden kann.

Ausstattung

Heizungsart: Zentralheizung
Wesentlicher Energieträger: Gas
Stellplatzart: Garage
Dachform: Krüppelwalmdach
Bauweise: Massiv

Objektdaten

PLZ
16833
Ort
Fehrbellin
Wohnfläche
120 m²
Grundstücksfläche
2230 m²
Anzahl Zimmer
4
Anzahl Stellplätze
1

Zustand und Energieausweis

Baujahr
2004
Zuordnung
Ein Energiepass ist nicht erforderlich - Grund: Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung gem. § 80 (3) GEG
Wesentlicher Energieträger
Gas

Weitere Informationen

Hinweise für Bieter
Das Gericht haftet nicht für etwaige Sach- oder Rechtsmängel (§ 56 ZVG). Für die Wirksamkeit der Terminsbestimmung ist allein der Text der amtlichen Bekanntmachung ausschlaggebend.

Der Verkehrswert des Versteigerungsobjektes wird durch das Gericht üblicherweise aufgrund eines Gutachtens eines Sachverständigen, der vom Gericht beauftragt wurde, festgesetzt. Gutachten, Expose oder Fotos können im Internet und auf der Geschäftsstelle des jeweiligen Versteigerungsgerichts eingesehen werden.

Eine Besichtigung des Versteigerungsobjektes kann das Gericht nicht vermitteln. Ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht.

Gebote können nur im Versteigerungstermin abgegeben werden.

Bieter müssen sich im Versteigerungstermin durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Soll für nicht im Versteigerungstermin anwesende Dritte geboten werden - dies gilt auch für den Ehegatten -, muss eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorgelegt werden. Firmenvertreter müssen ihre Vertretungsberechtigung durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums nachweisen.

Bieter müssen damit rechnen, dass eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird (bei Geboten d. Eigentümer gelten besondere Vorschriften). Die Sicherheitsleistung kann durch Bankbürgschaft, Bundesbankscheck oder Verrechnungsscheck eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts (Achtung: kein Privatscheck; der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt worden sein!) oder durch rechtzeitige Überweisung an die für das Gericht zuständige Kasse geleistet werden. Seit dem 16. Februar 2007 ist die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ausgeschlossen! Weitergehende Auskünfte erhalten Sie über Ihre Hausbank, die Ihnen auch die Sicherheitsleistung beschafft und bei dem jeweiligen Amtsgericht, das Sie über die Modalitäten der Überweisung informiert.

Neben dem Gebot sind von dem Ersteher die Gerichtskosten für die Erteilung des Zuschlags, sowie für seine Eintragung im Grundbuch und die Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Der Ersteher muss das Gebot, abzüglich einer geleisteten Sicherheit, von der Erteilung des Zuschlags an bis zum Verteilungstermin (bzw. bis zur wirksamen Hinterlegung) mit 4 % jährlich verzinsen und mit den Zinsen spätestens zum Verteilungstermin an das Gericht zahlen.

Die Bietzeit, also der Zeitraum von der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bis zum Schluss der Versteigerung, beträgt mindestens 30 Minuten.

Bei einem Gebot unter 5/10 des festgesetzten Verkehrswertes muss der Zuschlag von Amts wegen versagt werden. Bei Geboten zwischen 5/10 und 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger die Versagung des Zuschlags beantragen. Wenn die Wertgrenzen weggefallen sind, erfolgt ein entsprechender Hinweis in der vollständigen Ansicht eines Termins.

Ob Rechte bestehen bleiben und vom Ersteher zu übernehmen sind, wird im Versteigerungstermin bekannt gegeben.

Beachten Sie bitte, dass hier nur allgemeine Hinweise über den grundsätzlichen Verfahrensablauf gegeben werden können. Es ist nicht möglich, auf diesem Weg alle denkbaren Besonderheiten, die den Einzelfall betreffen können, darzustellen. Alle für den Interessenten wichtigen Angaben und die Versteigerungsbedingungen werden im Versteigerungstermin bekanntgegeben und eingehend erörtert.

Weitere Hinweise, insbesondere zu der Bankverbindung finden Sie ggf. auf der Internetseite des jeweiligen Versteigerungsgerichts.

Versteigerung

Verkehrswert
329.000 €

Finanzierung

Es ist noch keine Sparkasse ausgewählt
Für die Anzeige unverbindlicher Konditionen ist die Auswahl einer zuständigen Sparkasse notwendig

Anbieterinformationen


Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

Robert-Meyer-Platz 2, 29221 Celle
Herr Paul Rummel
Herr Paul Rummel