Wohnhaus aus dem Baujahr 1936 mit einem großen, voll erschlossenen Grundstück von 1.606 m² .
Die Zulässigkeit der Bebauung des Grundstückes richtet sich nach der vorhandenen Bebauung in der Umgebung (§34 BauGB).
Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Grundriss des sanierungsbedürftigen Hauses:
Erdgeschoss: Flur. Wohnzimmer, Esszimmer, 2 Zimmer, Küche, Bad, Abstellraum
Dachgeschoss: 4 Zimmer, WC