Der Eigentümer bittet darum, das Grundstück nicht ohne uns zu betreten. Sollten mehrere Angebote für die Immobilie abgegeben werden, behält sich der Eigentümer vor, das Bieterverfahren zu eröffnen.
VERBRAUCHERINFO
1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Courtagezahlungspflicht des Kunden
2.