Die Bebauung des Grundstückes richtet sich nach §34 BauGB (Nachbarschaftliche Bebauung). Das Grundstück kann voraussichtlich mit einem frei stehenden Einfamilienhaus in zweigeschossiger Bauweise und mit ausgebautem Dachgeschoss bebaut werden.
Das Grundstück ist ca. 13,00 x 38,00m und ermöglicht somit einen Baukörper von etwa 7x20 m.
Eine Bauvoranfrage wurde nicht gestellt.