Die Bebauung des Grundstückes richtet sich nach §34 BauGB (Nachbarschaftliche Bebauung). Das Grundstück kann voraussichtlich mit einem frei stehenden Einfamilienhaus in zweigeschossiger Bauweise und mit ausgebautem Dachgeschoss bebaut werden.
Das Grundstück ist ca. 27,5 x 16,3m und ermöglicht somit einen Baukörper von etwa 20x10 m.
Eine Bauvoranfrage wurde nicht gestellt.