In Dinslaken-Lohberg bieten wir Ihnen dieses Wohn- und Geschäftshaus mit 6 Wohn- und 2 Gewerbeeinheiten (ehem. Friseur und Gaststätte) auf einem rd. 750 m² großen Grundstück zum Kauf an.
Gewerbefläche:
Die Bauausführung der Gewerbeflächen entspricht in Teilbereichen dem Baujahr 1970. Entsprechend des Bedarfes sowie der späteren Nutzung, sind Modernisierungsmaßnahmen Voraussetzung. Änderungsbeispiel in Wohneinheiten entnehmen Sie den beispielhaften Grundrissen.
Die ehemalige Gaststätte (erstmalig 1968 als Laden-Pavillon errichtet) liegt aus baubehördlicher Sicht in einem "reinem Wohngebiet". Zulässig/genehmigungsfähig in einem reinem Wohngebiet sind:
1. Wohngebäude,
2. Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
- 1.Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
- 2.
sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
(4) Zu den nach Absatz 2 sowie den §§ 2, 4 bis 7 zulässigen Wohngebäuden gehören auch solche, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.
Wohnfläche:
Das Ursprungsgebäude wurde im Jahr ca. 1991 mit den Wohneinheiten aufgestockt und seither immer vermietet. Aktuell sind 5/6 Wohneinheiten vermietet und erzielen eine Jahresnettomieteinnahme in Höhe von 25.134,- EURO. Eine Wohneinheit im 1.OG ist für Ende November 2023 gekündigt.
Im Erdgeschoss (Gewerbe) wurde ca. im Jahr 1993 ein Teil der Gaststätte bereits in Wohnfläche umgewidmet. Diese Wohneinheit verfügt über einen gemütlichen Außenbereich.
Die Wohnungen im 1. OG sind seit Jahren vermietet und verfügen über 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad und je einem Balkon. Zudem gibt es eine begrünte Dachfläche.
Parkmöglichkeiten sind in ausreichender Anzahl vorhanden (8 PKW-Stellplätze).
Die Jahresnettomieteinnahmen bei einer Vollvermietung (Wohneinheiten zzgl. Gewerbe) können nur fiktiv hochgerechnet werden. Diese Angabe kann für jeden Interessenten unterschiedlich aufgrund der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten ausfallen.