Bebauungsmöglichkeiten:
Gemäß §34 des Baugesetzbuches ist die Anpassung an die umgebende Bebauung vorgesehen, da für dieses Gebiet kein spezifischer Bebauungsplan existiert. Dies ermöglicht es dem potenziellen Käufer, gemeinsam mit einem eigen ausgesuchten, erfahrenen Architekten ein maßgeschneidertes Wohnkonzept zu entwickeln und umzusetzen, das perfekt zur ruhigen Atmosphäre des Wohngebiets passt.
Der Kanalanschlussbeitrag nach § 8 KAG ist nicht gezahlt. Im Falle einer Bebauung, die Wohnbauzwecken dient, beträgt der zu fordernde Anschlussbeitrag bei einer I-geschossigen Bebauung 3,06 € pro m² Grundstücksfläche, bei einer II-geschossigen Bebauung 3,68 € pro m² Grundstücksfläche, bei einer III-geschossigen Bebauung 4,29 € pro m² Grundstücksfläche und bei einer IV-V geschossigen Bebauung 4,78 € pro m² Grundstücksfläche. Der Kanalanschlussbeitrag ermäßigt sich um 50 %, wenn das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert werden muss.
Verkaufsmodalitäten:
Interessenten werden gebeten, unter Mitsendung eines Finanzierungsnachweises sowie der Bekundung des Interesses, eine E-Mail an: gueneycan.traut@nsipa.de bis zum 05. Juli 2024 zu senden.
Für ein maßgeschneidertes Finanzierungsangebot stehen die Baufinanzierer der Niederrheinischen Sparkasse RhinLippe ebenfalls gerne zur Verfügung. Bei Interesse können Sie dies gerne in Ihrer Mail erwähnen.
Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit, um in einer ruhigen Wohnlage Ihr persönliches Traumhaus zu verwirklichen.