Sollten sich mehrere Interessenten für diese Immobilie interessieren, behalten sich die Verkäufer vor, den Käufer im Rahmen eines dann startenden Bieterverfahrens zu ermitteln. Der angegebene Kaufpreis ist daher dann als Mindestgebot zu verstehen.
Sofern Sie sich für die Immobilie und die Teilnahme am Bieterverfahren interessieren, erhalten Sie nach Vorstellung und Besichtigung des Objektes von Ihrem Makler den Zugang zum Bieterportal im Internet.
Das Verfahren läuft bis zu einem im Vorfeld festgesetzten Zeitpunkt und verlängert sich danach solange, bis keine Gebote mehr abgegeben werden.
Beachten Sie bitte, dass das Bieterverfahren für alle Beteiligten unverbindlich ist.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, das Objekt an den Meistbietenden zu verkaufen. Ebenso wenig sind Sie im Falle der Abgabe des Meistgebotes verpflichtet, die Immobilie zu erwerben.
Die Maklercourtage wird auf Grundlage des beurkundeten Kaufpreises berechnet und ist ortsüblich.
Den genauen Ablauf des Bieter- und anschließenden Auswahlverfahrens erklärt Ihr Ansprechpartner Henning Schmedt gern.
VERBRAUCHERINFO
1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Courtagezahlungspflicht des Kunden
2. Unternehmer,Anschrift,Beschwerdeadressat
LBSi NordWest, Himmelreichallee 40, 48149 Münster, Tel:0251/973233-997, eMail:info@lbsi-nordwest.de
GF:Roland Hustert, Volker Goldbeck
3. Es besteht ein Widerrufsrecht
4. Weitere Infos: verbraucherinfo.lbsi-nordwest.de