Es wird eine Vereinbarung darüber getroffen, dass die südliche Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück eingefriedet wird, die Kosten der Einfriedung tragen beide Parteien zur Hälfte.
Die Grundstückszufahrt muss spätestens 12 Monate nach Bezug des Hauses baulich mit einer Verbundsteinpflasterung hergestellt werden. Die Wahl des Pflasters und die Verlegeart obliegen dem Eigentümer der Grundstückszufahrt.
Alle baulichen Anlagen, die in das noch zu vermessende Grundstück ragen oder sich innerhalb des zu parzellierende Grundstück befinden, werden zum Tage der Besitzübergabe vom Verkäufer zurückgebaut, die Kosten für die Vermessung, Parzellierung und den Rückbau trägt der Verkäufer.
Eine entsprechende Vereinbarung wird Bestandteil des Kaufvertrages.
Das Baugrundstück wurde bisher als Gartenland genutzt. Der Mutterboden aus der Vorbereitung für die Bodenplatte/den Keller kann seitlich gelagert und später für die Außenanlagen Verwendung finden.
VERBRAUCHERINFO
1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Courtagezahlungspflicht des Kunden
2. Unternehmer,Anschrift,Beschwerdeadressat
LBSi NordWest, Himmelreichallee 40, 48149 Münster, Tel:0251/973233-997, eMail:info@lbsi-nordwest.de
GF:Roland Hustert, Helmut Steinkamp
3. Es besteht ein Widerrufsrecht
4. Weitere Infos: verbraucherinfo.lbsi-nordwest.de