Sollten sich mehrere Interessenten für diese Immobilie interessieren, behalten sich die Verkäufer vor, den Käufer im Rahmen eines dann startenden Bieterverfahrens zu ermitteln. Der angegebene Kaufpreis ist daher dann als Mindestgebot zu verstehen.
Sofern Sie sich für die Immobilie und die Teilnahme am Bieterverfahren interessieren, erhalten Sie nach Vorstellung und