Dieses unbebaute Grundstück liegt am Ende einer Privatstraße. Es ist ideal nach Süd-Westen ausgerichtet, so dass man den gesamten Tag die Sonne genießen kann. Die im südlichen Bereich angrenzende Streuobstwiese darf nicht bebaut werden. Das gesamte Grundstück umfasst rd. 1016 m². Die Bebauung erfolgt nach §34 BauGB (Innenbereich). Laut Innenbereichssatzung der Gemeinde sind nur Wohngebäude zulässig mit max. 2 Wohneinheiten. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,2. Es ist nur eine eingeschossige Bauweise mit einer maximalen Firsthöhe von 9 Metern über dem gewachsenen Gelände zulässig.
Für die Erschließung (Leitungen etc.) sind entsprechende Maßnahmen nötig. Da das Grundstück ca. 1,5-2 m unterhalb des Straßenniveaus liegt, wird man bei der Abwasserbeseitigung ein kleines Pumpwerk installieren müssen. Der Eigentümer des Nachbargrundstücks würde sich bei den Erschließungsmaßnahmen entsprechend beteiligen. In Absprache würde der Verkäufer die Zufahrt (Privatweg) für die Bauphase befestigen lassen.