Zur Ertüchtigung der Immobilie werden erhebliche Modernisierungs- und Sanierungskosten erforderlich. Ein Sanierungsfahrplan liegt z.Zt. nicht vor - kann auf Wunsch erstellt werden. Refinanzierung der Kosten ggf. durch Grundstücksteilung und Abverkauf. Eine Bebauungsmöglichkeit für das Gartengrundstück sollte darstellbar sein.
Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Erwerber zu tragen.