Erwerben Sie ein interessantes Grundstück in Bockholt, nicht weit entfernt von der Kreisstadt Eutin.
Das Grundstück, welches von einem Gesamtgrundstück abgetrennt wird, befindet sich in Bockholt in der Straße Röbeler Weg.
Die Bebauung in der Nachbarschaft ist geprägt von ansehnlichen Einfamilienhäusern. An der Rückseite des Grundstücks schließt sich ein Feld idyllisch an.
Von Seiten der Eigentümer wurde die Stadt Eutin bezüglich einer möglichen Bebauung angefragt. Als Antwort hat man erhalten, dass das angebotene Grundstück als Baulücke angesehen wird und ein geplantes Bauvorhaben sich demnach nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen muss.
In den 1980er Jahren wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt.
Hier liegen den Verkäufern noch die Unterlagen vor, die Ihnen gerne zur Verfügung gestellt werden können.
Für eine Verwirklichung der beispielsweise damals 176,33 m² Wohnfläche auf zwei Etagen mit den Grundmaßen 12,872 m x 10,372 m erteilt der Verkäufer die Genehmigung einer Baulast für eine mögliche Unterschreitung der Mindestabstände des Neubaus zur Grundstücksgrenze.
Die Einzeichnung in die Flurkarte haben wir anhand dieser Bauvoranfrage vorgenommen.
Ein Bodengutachten ist nicht vorhanden und kann vom Käufer selbst eingeholt werden. Demzufolge übernehmen die Verkäufer keine Gewähr für die Bodenqualität und die Bebauung des Grundstücks.
Uns liegen Flurkarte, Grundbuchauszug usw. vor, die wir Ihnen gerne auf Anforderung zur Verfügung stellen.
Die Kosten der Vermessung wegen Abtrennung des Grundstücks, der Erstellung eines neuen Grundbuchs usw. gehen zu Lasten des Käufers. Auch die Kosten für die Neuerstellung einer Kläranlage sind vom Erwerber zu erbringen. Auf dem Grundstück befinden sich noch diverse Nebenbauten, die dann abgerissen werden müssten. Zudem ist die Begrünung zu reduzieren.
Da es sich bei der angegebenen Grundstücksgröße um eine Schätzung handelt, werden Mehr- oder Minderflächen bezüglich der Grundstücksgröße nicht ausgeglichen.
Eine Übergabe kann kurzfristig erfolgen.