Dieses besondere Baugrundstück befindet sich in einer einmaligen Lage von Geesthacht.
Die Gegend wird geprägt durch außergewöhnliche Einfamilienhäuser auf großen Grundstücken und mit einem schönen Blick auf die Elbe.
Es liegt kein Bebauungsplan vor, dies bedeutet, es gilt § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Baugesetzbuch).
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Projektierung und Umsetzung wird von unserem Partnerunternehmen, der Firma Perfectum GmbH, geplant und organisiert.
Derzeit befindet sich noch eine alte Stadtvilla aus dem Baujahr 1927 auf dem Baugrundstück. Die Abrisskosten hierfür betragen ca. 35.000 € und werden jeweils zur Hälfte vom Käufer getragen.