Der Bungalow wurde 1938 ohne Keller in absolut familienfreundlicher Lage gebaut und nachträglich in den Jahren 1947 und 1970 erweitert. Der Bungalow verfügt über zwei und zwei halbe Zimmer, diese teilen sich auf ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, ein halbes Esszimmer und ein kleines Büro auf. Eine Küche, ein Duschbad und ein Flur stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Genügend Abstellflächen befinden sich hinter dem Haus in einem geräumigen Anbau. Dieser befindet sich am Ende des Grundstücks in einem Holzhaus, mit einer angrenzenden und überdachten Terrasse. Ein weiteres Holzhaus trennt das Grundstück optisch und bietet mit großen Glasfronten ein gemütliches Plätzchen bei ungemütlichem Wetter.
Für Ihren Pkw steht Ihnen die Einzelgarage im vorderen Teil des Grundstücks zur Verfügung.
Baurechtlich liegt der Bungalow mit seinem Grundstück im Außenbezirk von Rahlstedt, es unterliegt dem Bestandschutz und darf nach einem Abriss nicht neu bebaut werden. Für dieses Areal ist derzeit ein Bebauungsplan im Planverfahren. Seit 2019 liegt ein Entwurf zum Bebauungsplan Rahlstedt 134 vor, über den noch entschieden werden soll.