Das Kleinsiedlungshaus wurde auf einem ca. 845 m² großen Grundstück mit einem Teilkeller und einem Satteldach errichtet. Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein eingetragenes Erbbaurecht. Der Vertrag hat eine Laufzeit über 99 Jahre und endet im April 2050. Der jährliche Erbbauzins beträgt 441,96 € und ist halbjährlich in Höhe von 220,98 € zu zahlen. Was bedeutet Erbpacht: Wer auf Erbpachtland baut oder eine gebrauchte Immobilie kauft, kauft das Grundstück nicht, sondern pachtet es für eine vertraglich vereinbarte Zeit. Das Grundstück gehört Ihnen also nicht, sondern ist nur gepachtet. Läuft die Erbpacht aus, verliert der Pächter sein Nutzungsrecht. Dieses geht vollständig zurück an den Verpächter. Steht eine Immobilie auf dem Grundstück, geht auch diese auf den Grundstückseigentümer über. Allerdings muss sie abgelöst werden – und zwar zu mindestens zwei Dritteln des aktuellen Verkehrswertes. Da die Kosten für das Grundstück als große Einmalzahlung entfallen, brauchen Sie grundsätzlich weniger Eigenkapital für die eigenen vier Wände. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass 40 % Eigenkapital bei einer Bankfinanzierung erforderlich ist. Die niedrigere Kreditsumme wiederum führt zu niedrigeren Zinsen und so zu einer geringeren monatlichen Belastung. Die Abgaben und Lasten, wie z.B. Grundsteuer (zur Zeit 160,00 € jährlich) sind von den Erbbauberechtigten zu tragen.